Bürgerbeteiligung
Bürgerinnen und Bürger können auch zwischen den Wahlen die Entwicklung der Stadt und das politische Geschehen mit gestalten. Die Neufassung der Gemeindeordnung erweiterte ihre Einflussmöglichkeiten deutlich, unterscheidet allerdings zwischen Einwohnern und Bürgern.
Einwohner*in ist, wer in der Gemeinde wohnt.
Bürger*in ist, wer zu den Kommunalwahlen wahlberechtigt ist.
Anregungen und Beschwerden nach § 24 der Gemeindeordnung
Einwohnerantrag nach § 25 der Gemeindeordnung
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid nach § 26 der Gemeindeordnung