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Stadtrat, Fraktionen und Ausschüsse

Stadtrat

Die rechtlichen Grundlagen für die Bildung des Rates liegen in der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Kommunalwahlgesetz. Der Rat einer Stadt ist hiernach die klassische Form der Bürgervertretung zur Wahrung und Umsetzung ihrer Interessen. Die Ratsmitglieder werden von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Die Zahl der Ratsmandate hängt von der Einwohnerzahl einer Stadt ab. Neukirchen-Vluyn mit seinen ca. 28.000 Einwohnern kann nach dem Kommunalwahlgesetz einen Rat mit 38 Sitzen (zuzüglich Bürgermeister) bilden. Die Ratsmitglieder werden in Wahlbezirken und ergänzend über sogenannte Reservelisten der zur Wahl zugelassenen Parteien oder Wählergemeinschaften gewählt. Die Zahl der Wahlbezirke hängt ebenfalls von der Einwohnerzahl ab. In Neukirchen-Vluyn wurden für die Kommunalwahl 2020 insgesamt 19 Wahlbezirke gebildet.

Wie bei der Bundestagswahl gibt es bei der Kommunalwahl ein "gemischtes" Wahlsystem. Es besteht aus der

  • Mehrheitswahl (Direktwahl) in den Wahlbezirken und der
  • ausgleichenden Verhältniswahl (nach Reservelisten).

Im Gegensatz zur Bundestagswahl haben die Wählerinnen und Wähler jedoch nur eine Stimme. Sie wählen damit in ihrem Wahlbezirk einen von einer Partei/Wählergemeinschaft aufgestellten Kandidaten und gleichzeitig die Reserveliste der Partei, der ihr "Favorit" angehört. Mit wie viel Mandaten eine Partei oder Wählergemeinschaft im Rat der Stadt vertreten ist, hängt von der Zahl der gewonnenen Direktmandate und von der Zahl der Stimmen ab, die eine Partei/Wählergemeinschaft insgesamt auf sich vereinen konnte.

Der für die Wahlzeit von 2020 bis 2025 gewählte Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn setzt sich wie folgt zusammen:

  • Bürgermeister Ralf Köpke
  • CDU-Fraktion: 13 Mitglieder
  • SPD-Fraktion: 13 Mitglieder
  • Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 8 Mitglieder
  • Fraktion ÖDP-Bürger für Neukirchen-Vluyn: 2 Mitglieder
  • Fraktionslos: 2 Mitglieder

Die Mitglieder des neu gewählten Rates wurden in der konstituierenden Sitzung des Rates am 04.11.2020 vom Bürgermeister gem. § 67 Abs. 3 GO NRW eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

Aufgaben des Stadtrates

Der Rat der Stadt ist nach den Regelungen der Gemeindeordnung für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig. Gleichzeitig legt die Gemeindeordnung fest, welche Aufgaben nur vom Rat wahrgenommen werden können. In diese ausschließliche Entscheidungskompetenz des Rates fallen u.a.

  • die allgemeinen Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt werden soll,
  • die Wahl der Mitglieder der Ausschüsse,
  • die Wahl der Beigeordneten,
  • der Erlass von Satzungen (sog. Ortsrecht), z.B. der Haushaltssatzung, der Friedhofssatzung oder der Abfallentsorgungssatzung,
  • der Erlass von Bebauungsplänen,
  • die Festsetzung allgemein geltender öffentlicher Abgaben (z.B. Grundsteuern oder Hundesteuern) und privatrechtlicher Entgelte (z.B. Eintrittsgelder)

Fraktionen

Ein wichtiges Recht der in den Rat gewählten Ratsmitglieder besteht darin, sich freiwillig zu Fraktionen zusammenzuschließen.

Einer Fraktion können gem. § 56 Abs. 1 GO NRW nur gewählte Ratsmitglieder angehören.

Der Bürgermeister ist gem. § 40 Abs. 2 GO NRW kraft Gesetz Mitglied des Rates und gehört infolge dessen keiner Fraktion an.

Die Fraktionen erfüllen in der Kommunalverfassung eine wichtige Rolle, denn sie wirken bei der Willensbildung und der Entscheidungsfindung im Rat und seinen Ausschüssen mit. Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung muss eine Fraktion im Rat einer kreisangehörigen Gemeinde aus mindestens 2 Mitgliedern bestehen.

Die Rechte der Fraktionen sind nicht nur als Summe der Rechte der einzelnen in den Fraktionen zusammengeschlossenen Ratsmitglieder zu sehen; vielmehr haben die Fraktionen wegen ihrer eigenständigen Aufgaben auch eigenständige und im Gesetz ausdrücklich geregelten Rechte.

So können Fraktionen z.B.

  • die Vorsitzenden der Ausschüsse bestimmen,
  • eine Ratssitzung oder einen Tagesordnungspunkt erzwingen, oder
  • den Bürgermeister zu einer Stellungnahme auffordern.


Ihr besondere Bedeutung wird auch u.a. dadurch unterstrichen, dass

  • den Fraktionen Zuwendungen für die personellen und sächlichen Aufwendungen für die Geschäftsführung aus Haushaltsmitteln gewährt werden können,
  • ihnen Fraktionsassistenten zur Verfügung stehen können und
  • dass Fraktionsvorsitzenden besondere Aufwandsentschädigungen gewährt werden.

Weitere Informationen zu den Fraktionen erhalten Sie über unser Ratsinformationssystem.

Ausschüsse

Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn ist weder zeitlich noch aufgrund seiner Größe in der Lage, Forum einer umfassenden Sachdiskussion aller Angelegenheiten der Stadt Neukirchen-Vluyn vom Anfang bis zur der Entscheidung zu sein.

Vielmehr ist es gängige Praxis, dass sich der Rat auf die Entscheidung über die Grundzüge und Prinzipien der kommunalen Verwaltung zurückzieht und die Verantwortung für Angelegenheiten, die keine prinzipielle Bedeutung für die Gemeinde haben, nach "unten" delegiert. Aus diesem Grunde kann und muss der Rat Ausschüsse bilden, in denen die anstehenden Angelegenheiten vorberaten werden, und teilweise auch beschlossen werden können.

Grundsätzlich ist der Rat in der Bildung von Ausschüssen frei. Einige Pflichtausschüsse aber muss der Rat nach den gesetzlichen Vorgaben bilden, andere Ausschüsse kann der Rat im Rahmen seines Ermessens oder nach Bedürfnissen bilden (freiwillige Ausschüsse).

Pflichtausschüsse

  • Haupt- und Finanzausschuss
  • Rechnungsprüfungsausschuss
  • Wahlausschuss
  • Wahlprüfungsausschuss

Freiwillige Ausschüsse

  • Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport
  • Ausschuss für Digitales, Nachhaltigkeit und Wirtschaftsförderung
  • Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss
  • Stadtentwicklungsausschuss

Der Rat der Stadt hat sich und seinen Ausschüssen eine Ordnung für die Zuständigkeiten und Entscheidungsbedürfnisse gegeben, die sogenannte "Zuständigkeitsordnung".

In der Praxis finden sich neben diesen kommunalen Ausschüssen weitere Gremien, Beiräte oder Kommissionen, in denen die Ratsmitglieder vertreten sein können. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch im Handbuch des Rates.

Weitere Informationen zu der Zusammensetzung der Ausschüsse erhalten Sie über unser Ratsinformationssystem.

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