Friedhofswesen
Friedhöfe
Die drei kommunalen Friedhöfe in den Stadtteilen
- Neukirchen (Grotfeldsweg),
- Vluyn (Niederrheinallee) und
- Rayen (Geldernsche Straße)
sind durchgehend geöffnet. Nähere Informationen zu den Friedhöfen erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung, Herrn Komann.
In Neukirchen betreut die evangelische Kirchengemeinde den Friedhof im Dorf
Telefon Gemeindebüro: 02845-5340
Telefon Friedhofs-Mitarbeiter: 01577-9401970
Gräberarten
Auf den Friedhöfen befinden sich verschiedene Gräberarten:
Für Sargbestattungen
- Wahlgräber
- Reihengräber
- Anonyme Reihengräber
Für Aschebestattungen
- Urnenwahlgräber
- Urnenreihengräber
- Anonyme Urnengräber
- Aschestreufelder und Aschegrabfelder
Es ist in der Regel auch möglich auf eine bereits erfolgte Sargbestattung im Wahlgrab bis zu 4 Urnen beizusetzen.
Grabstätte kaufen
In Neukirchen-Vluyn gibt es keine Friedhofsbezirke, die Wahl des Friedhofes innerhalb des Stadtgebietes ist frei.
Der erstmalige Kauf einer Grabstätte ist nur möglich, nachdem ein Sterbefall eingetreten ist. Ausnahmen bestehen für historische Grabstätten.
Wahlgräber können ausgesucht werden, Reihengräber werden von der Friedhofsverwaltung vergeben. Wahlgräber werden außerdem nach Ablauf der Ruhezeit den Nutzungsberechtigten wieder zum Nachkauf angeboten - ein Feld mit Reihengräbern wird nach Ablauf der Ruhezeit ganzheitlich abgeräumt und für eine Neubelegung vorbereitet.
Die Ruhezeiten für Leichen und Aschen sind einheitlich geregelt und betragen 25 Jahre.
Die Höhe der Friedhofsgebühren richtet sich nach der aktuellen Friedhofsgebührensatzung.
Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen und Grabeinfassungen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Friedhofsverwaltung. Vor der Anfertigung oder der Veränderung der Grabmale muss der Steinmetz die Genehmigung bei der Stadt einholen. Ausführliche Informationen sind auch hierzu der Friedhofssatzung zu entnehmen.
Wenn ein Sterbefall eintritt
Wenn ein Sterbefall eintritt ist Folgendes zu bedenken oder zu veranlassen
- Arzt wegen Totenschein verständigen (nicht bei Tod im Krankenhaus oder Heim)
- Bestattungsinstitut verständigen
- Ist ein Wahlgrab bereits vorhanden? Dann die Urkunde hierzu bereithalten, ansonsten überdenken, welche Grabart gewählt wird.
- Versicherungsunterlagen zusammenstellen
- Liste aller zu benachrichtigenden Personen zusammenstellen
Mit dem Bestatter über Folgendes sprechen
- einen Termin für die Beisetzung festlegen in Absprache mit der Friedhofsverwaltung im Rathaus
- Beisetzungsgebühren der Stadt bei der Friedhofsverwaltung erfragen
- Gesamtgebühren des Bestatters erfragen
Auch eventuell später anfallende Kosten für einen Grabstein (die Genehmigungsgebühren sind auch bei der Friedhofsverwaltung zu erfahren) und eine evtl. Grabpflege sollten berücksichtigt werden.
Grabbereitung nach einer Beisetzung
Verwelkte Blumen sind nach einer Beisetzung zu entfernen. Aufgrund äußerer Einwirkungen ist erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass sich die Erde des Grabhügels innerhalb von ca. 8 Wochen verteilt hat. Ein zu frühes Herrichten des Grabes würde ein ggf. mehrfaches neues Auffüllen des Grabes verursachen.