Einwohnerfragestunde - Fragen an den Rat bzw. Ausschuss
Zu Beginn sowie zum Ende des öffentlichen Teils der Rats- und Ausschusssitzungen haben Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Regelfall mündlich durch den Bürgermeister bzw. den Ausschussvorsitzenden / die Ausschussvorsitzende.
Eine Aussprache findet jedoch nicht statt.