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Tatsächliche Müllgebühren in Neukirchen-Vluyn deutlich geringer als vom Bund der Steuerzahler dargestellt

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Der Müllgebühren-Vergleich vom Bund der Steuerzahler für den Kreis Wesel geht gerade durch die Medien. Aufgrund der zugrunde gelegten Berechnungsgrundlage entsteht fälschlicherweise der Eindruck, dass die Müllgebühren in Neukirchen-Vluyn kreisweit am höchsten wären. 

Tatsächlich liegt die Gebührenbelastung für den typischen vier Personen Musterhaushalt in Neukirchen-Vluyn mit 131,80 Euro deutlich unter der des vom Bund der Steuerzahler angegebenen kreisweiten Musterhaushaltes, der laut BdSt-Berechnung Gebühren in Höhe von 293,83 Euro zahlen würde.

Wie kommt dieser Unterschied zu Stande?

Die Grundlage des Vergleichs vom den Bund der Steuerzahler ist folgender: Ein Musterhaushalt mit vier Personen hat eine 120-l-Restmülltonne und eine 120-l-Biotonne, die jeweils 14-täglich geleert werden. Richtig ist, dass dieser angenommene Vierpersonenaushalt in Neukirchen-Vluyn jährliche Müllgebühren in Höhe von rund 400 EUR zahlen würde. 

Fakt ist aber auch, dass die Nutzung einer 120 Liter Restmülltonne mit 2-wöchentlicher Leerung keine Option ist, die von einem typischen Musterhaushalt in Neukirchen-Vluyn genutzt wird. Die tatsächliche Gebührenbelastung in Neukirchen-Vluyn wird dadurch nicht korrekt dargestellt. 

 

Die am häufigsten genutzte Tonnenkombination eines Vierpersonenhaushaltes in Neukirchen-Vluyn ist die 60-l-Restmülltonne (bei 4-wöchentlicher Leerung) und eine 120-l-Biotonne mit Gesamtkosten in Höhe von 131,80 Euro. 

Dies basiert auf den Rahmenbedingungen, die für die Müllentsorgung in Neukirchen-Vluyn gelten: Das Mindestleerungsvolumen pro Person/Woche liegt in Neukirchen-Vluyn bei 7,5 Litern. Bei gleichzeitiger Nutzung einer Biotonne (oder Eigenkompostierung) reduziert sich dieses auf 3,75 Litern pro Person/Woche, sodass sich ein Restmüllvolumen von 60 Litern bei einem Vierpersonenhaushalt für 4 Wochen ergibt. 

Entsprechend liegt die Gebührenbelastung für den typischen Musterhaushalt in Neukirchen-Vluyn mit 131,80 Euro deutlich unter der Belastung des vom BdSt angegebenen Musterhaushalt (293,83 Euro). „Der Bund der Steuerzahler zieht für seine Berechnungen seit Jahren unreflektiert Vergleiche heran, die in der Praxis nicht haltbar sind, weil sie an der Realität vorbeigehen“ stellt Bürgermeister Ralf Köpke fest. 

Neukirchen-Vluyn ermöglicht Einsparungen durch abfallsparendes Verhalten

Der BdSt stellt in seinem Vergleich zudem folgende Forderungen zu den Abfallgebühren:

  • Die verpflichtende wöchentliche Leerung der Restmüll- und der Biotonnen als Standard ist nicht mehr zeitgemäß und sollte abgeschafft werden. Die Verbraucher sollten die Größe ihrer Abfallgefäße und deren Abfuhrrhythmus selbst auswählen dürfen.
  • Um den Verbrauchern echte Wahlmöglichkeiten zu ermöglichen, ist es auch wichtig, dass ein sog. Mindestrestmüllvolumen nicht zu hoch angesetzt wird. Das Mindestrestmüllvolumen besagt, welches Tonnenvolumen ein Haushalt pro Person und Woche mindestens „buchen“ muss. Die Höhe legt jede Kommune in eigener Verantwortung fest. Der BdSt NRW begrüßt, dass nach seiner seit einigen Jahren geäußerten Kritik in diesem Punkt eine positive Entwicklung festgestellt werden kann: Viele Kommunen haben im Laufe der letzten Jahre ihre Vorgaben beim Mindestrestmüllvolumen reduziert und ihren Bürgern so Einsparungen durch abfallsparendes Verhalten ermöglicht.

Beide Punkte werden - wie oben beschrieben - seit Jahren von Neukirchen-Vluyn umgesetzt, jedoch wird auch diese Tatsache nicht in der Darstellung berücksichtigt. 

Die Stadt Neukirchen-Vluyn weist den Bund der Steuerzahler bei jeder Abfrage zum Gebührenvergleich darauf hin, dass die aktuell verwendete Vergleichsgrundlage nicht dem realistischen Nutzungsverhalten und dem möglichen (geringen) Restmüllvolumen eines Vierpersonenhaushaltes in Neukirchen-Vluyn entspricht.

Ein Vergleich der Kommunen und Städte untereinander ist zudem grundsätzlich aufgrund der unterschiedlichen Abholsysteme sowie der unterschiedlichen Leistungsangebote schwierig. In Neukirchen-Vluyn werden zur Entlastung des regulären Tonnenvolumens unter anderem Windel- und Abfallsäcke angeboten. Zudem werden kostenlos Grünschnittscheine ausgestellt und auch die Weihnachtsbaumabholung sowie die Sperrmüllabholung ist in den Kosten inkludiert. Es besteht zudem die Möglichkeit, Müllgemeinschaften zu gründen. Ein-Personen-Haushalte, die keine Möglichkeit haben eine Müllgemeinschaft zu gründen, können einen 40-l-Einsatz beantragen.

Fazit

Ein reiner Vergleich der Tonnengröße ist nicht zielführend. Es sollte das Mindestvolumen pro Person/Woche oder eines Vierpersonenhaushaltes/pro Woche verglichen werden, da sich dadurch die Mindestgröße der zu nutzenden Tonne und die hieraus resultierende Müllgebühr ergibt.

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