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Kommunalwahlen 2025

Am 14. September 2025 finden in Nordrhein-Westfalen die allgemeinen Kommunalwahlen und die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) statt.

Etwaige Stichwahlen werden am 28. September 2025 durchgeführt.

Nachfolgend erhalten Sie die wichtigsten Informationen rund um die Kommunalwahl in Neukirchen-Vluyn.

Wahlen sind das Herzstück unserer Demokratie. Jede Stimme zählt!

Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und bestimmen so den Kurs unserer Kommune mit.

Aktives Wahlrecht - Wer darf wählen?

Wahlberechtigt für die Wahl in einem Wahlgebiet ist, wer 

  • am Wahltag Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
  • das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat,
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat und
  • nicht nach § 8 Kommunalwahlgesetz (KWahlG NRW) vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Nach § 8 KWahlG NRW ist vom Wahlrecht ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik das Wahlrecht nicht besitzt.

Das Wahlrecht darf nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.

Passives Wahlrecht - Wer darf gewählt werden?

Stadtrat

Wählbar ist gemäß § 12 Abs. 1 KWahlG NRW jede wahlberechtigte Person,

  • die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und
  • seit mindestens drei Monaten in dem Wahlgebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat.

Nicht wählbar ist gemäß § 12 Abs. 2 KWahlG NRW, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Bürgermeister

Wählbar ist gemäß § 65 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW), 

  • wer am Wahltag Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz ist oder wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt und eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehat,
  • das 23. Lebensjahr vollendet hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist sowie
  • die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. 

Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt. 

Gemäß § 118 Abs. 4 Landesbeamtengesetz NRW gilt für Bürgermeister keine Altersgrenze.

Wählerverzeichnis

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Der Stichtag für die Eintragung aller Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis ist der 03. August 2025.

An diesem Tag werden alle Wahlberechtigten, die in Neukirchen-Vluyn für eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung, gemeldet sind, automatisiert aufgenommen.

Briefwahl

Die Erteilung eines Wahlscheines ist regulär bis zum 2. Tag vor der Wahl (Freitag, 12. September 2025) bis 15 Uhr möglich.

Wahlräume

Die Angabe des für Sie maßgeblichen Wahlraumes finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Ihnen zugeordneten Wahlraum über den Wahlraumfinder zu ermitteln. 

Dieser wird im September 2025 freigeschaltet.

Hinweise:

  • In den letzten Jahren wurde das Knappenvereinsheim als Wahllokal für den Wahlbezirk 11.0 genutzt. In diesem Jahr wird das Wahllokal für den Wahlbezirk 11.0 im Vereinsheim der Sportgemeinschaft Neukirchen-Vluyn e.V., Holtmannstraße 10, eingerichtet.
     
  • Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben mussten die Wahlbezirke neu eingeteilt werden. Die aktuelle - vom Wahlausschuss der Stadt Neukirchen-Vluyn beschlossene - Einteilung kann dem folgenden Gesamtplan entnommen werden.  

Informationen zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Im Amtsblatt Nr. 19 (siehe unten) wurden am 20.12.2024 die Aufforderungen

  • zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Vertretung der Stadt Neukirchen-Vluyn und
  • zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters

bekanntgemacht.

Zur Einreichung der Wahlvorschläge wird die Nutzung des sog. Parteienmoduls (browserbasierte Web-Anwendung) empfohlen. Das Modul bietet die komfortable Möglichkeit, die erforderlichen Unterlagen (z.B. Niederschriften, Wahlvorschläge etc.) vorzubereiten sowie die Bewerberinnen und Bewerber für die Wahlbezirke und die Reserveliste online zu erfassen.

Nach vollständiger Eingabe können die Daten online an das Wahlbüro übertragen werden. Der Vorgang erhält hierbei eine eindeutige Dokumenten-ID. Dieses Vorgehen ersetzt jedoch nicht die erforderliche Schriftform!

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an das Wahlbüro.

Sollten Sie weitere Fragen rund um das Thema Kommunalwahl 2025 haben, können Sie sich gerne an die Mitarbeitenden des Wahlbüros wenden.

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