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Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2024 einstimmig eine Resolution verabschiedet, die die konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention im Kreis Wesel fordert. Mit dieser Resolution setzt die Stadt ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen und für eine Stärkung der Gewalthilfe-Infrastruktur im Kreis Wesel.
Die Istanbul-Konvention, ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarates, verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, Gewalt gegen Frauen in all ihren Formen zu verhindern, zu bekämpfen und zu ahnden. Im Einklang mit diesen Verpflichtungen hat der Stadtrat fünf Forderungen beschlossen und richtet diese nun an den Kreis Wesel, die Landesregierung sowie die Bundesregierung:
1. Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn spricht sich für die Einrichtung mindestens eines weiteren Frauenhauses aus, um die Lücke der 79 Plätze im Kreis Wesel zu schließen.
2. Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn fordert eine signifikante Erhöhung der Mittel für die Präventionsarbeit der Frauenberatungsstellen im Kreis Wesel, um diese in die Lage zu versetzen, ihrer wichtigen Arbeit nachhaltig nachzukommen.
3. Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn erkennt das wachsende Problem der Femizide und der häuslichen Gewalt als strukturelle Gewalt und spricht sich klar für Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen gemäß den Verpflichtungen der Istanbul-Konvention aus.
4. Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn fordert die Bundesregierung auf, das Gewalthilfegesetz unverzüglich zu verabschieden und dafür zu sorgen, dass es die erforderlichen finanziellen Mittel für die nachhaltige Unterstützung von Frauenhäusern und Beratungsstellen bereitstellt.
5. Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn fordert die Bundes- und Landesregierungen auf, sich an der Finanzierung der Gewalthilfe-Infrastruktur für Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen zu beteiligen, um die Anforderungen der Istanbul-Konvention vollständig umzusetzen.
Weitere Informationen finden Sie hier: Resolutionen des Stadtrates.