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Stadt Neukirchen-Vluyn fördert wieder Stecker-Solargeräte

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Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger Förderanträge für sogenannten Stecker-Solargeräte bzw. Balkonkraftwerken bei der Stadt Neukirchen-Vluyn stellen. 

Die Förderrichtlinie für neue Stecker-Solargeräte bzw. Balkon-Solarmodule gewährt einen pauschalen Zuschuss von 100,00 Euro je Wohnung, die mit einem Stecker-Solargerät bzw. Balkon-Solarmodul ausgerüstet wird. Dies gilt unabhängig davon, wie viele Module betrieben werden. 

Wichtig ist, dass der Förderantrag vor dem Kauf der Anlage gestellt wird. Wurde die Anlage bereits angeschafft, ist keine Förderung mehr möglich. Die maximale Leistung der Anlage darf 800 Watt nicht überschreiten. Dabei ist die Abgabeleistung des Wechselrichters ausschlaggebend. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Vermieter*in, Mieter*in oder Eigentümer*in einer Wohneinheit in einem Zwei- oder Mehrfamilienhaus innerhalb von Neukirchen-Vluyn sind. Die Anschaffung für Einfamilienhäuser ist nur in Ausnahmefällen förderfähig. Insgesamt stellt die Stadt Neukirchen-Vluyn 1.000 Euro für die Förderung von Stecker-Solargeräten bzw. Balkon-Solarmodulen für das Jahr 2024 zur Verfügung. 

Die aktuelle Förderrichtlinie mit weiterführenden Informationen sowie das Online-Antragsformular sind auf der Webseite der Stadt Neukirchen-Vluyn unter www.neukirchen-vluyn.de/dienstleistungen/ unter dem Stichwort „Förderrichtlinie“ zu finden. 

Für Fragen rund um die Förderung steht die Stabsstelle Klimaschutz, Ingrid von Eerde, unter klimaschutz@neukirchen-vluyn.de bzw. 02845/391 260 zur Verfügung. Wenn Bürgerinnen und Bürgern die Onlineantragsstellung nicht möglich ist, können die Antragsunterlagen bei der Stabsstelle Klimaschutz zum postalischen Versand angefordert werden. 

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