Neuerungen bei der Beantragung von Ausweisdokumenten in 2025
Zur Übersicht aller Pressemeldungen
Die von der Bundesministerin des Innern und für Heimat vorgelegte
"Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung,
der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften" eröffnet
Bürger*innen komfortable Möglichkeiten, ihre hoheitlichen Dokumente künftig
einfacher und schneller zu beantragen und zu erhalten.
1. Umstellung des PIN-Brief-Verfahrens im Februar 2025
Ab Februar 2025 wird der PIN-Brief während der Beantragung eines
Personalausweises, eines elektronischen Aufenthaltstitel oder einer
eID-Karte direkt durch die Meldebehörde ausgehändigt. Der bisherige Versand
per Post entfällt. Der PIN-Brief enthält die Geheimnummer (PIN), die
Entsperrnummer (PUK) sowie wichtige Informationen über die
Online-Ausweisfunktion.
2. Einführung des digitalen Lichtbilds ab Mai 2025
Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und
ausländerrechtlichen Dokumentenwesen (PassAuswRÄndG) vom 3. Dezember 2020
dürfen ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die
Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden.
Die Erstellung eines digitalen Lichtbildes erfolgt entweder durch
Fotograf*innen oder an einem Aufnahmesystem direkt in der Meldebehörde.
Ausgedruckte Lichtbilder werden ab dem 01.05.2025 nicht mehr akzeptiert.
Das benutzerfreundliche Verfahren sichert die Biometrie-Konformität und
schützt vor Manipulationen indem Sie das Morphing von Fotos verhindert und
Daten verschlüsselt.
3. Einführung eines Direktversands
Ebenfalls ab Mai 2025 wird voraussichtlich der Versand von Reisepässen und
Personalausweisen direkt nach Hause möglich sein. Hoheitliche Dokumente
können dann auf Wunsch, gegen eine Gebühr per Post an die Privatadresse
verschickt werden. Der Direktversand für hoheitliche Dokumente ist
grundsätzlich als persönliche Übergabe durch einen Zustelldienst an die
antragstellende Person vorgesehen.
Hinweis: Eine Bestellung von Express-Dokumenten per Direktversand ist nicht
möglich. In diesen Fällen bleibt die Lieferung des Dokuments an die
antragstellende Behörde die schnellste Lösung.