Informationen zur Bundestagswahl 2025
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Am 23. Februar 2025 finden die vorgezogenen Neuwahlen zum 21. Deutschen Bundestag statt.
In Neukirchen-Vluyn werden mehr als 21.000 wahlberechtigte Personen zwischen dem 27. Januar 2025 und 02. Februar 2025 ihre Wahlbenachrichtigung erhalten.
Wer am Wahltag verhindert ist, kann auch vor dem 23. Februar 2025 seine Stimme per Briefwahl abgeben.
Aufgrund der Einhaltung gesetzlicher Fristen (Einreichung und Zulassung der Wahlvorschläge, Entscheidung über etwaige Beschwerden) werden die Stimmzettel erst ab dem 07. Februar 2025 vorliegen.
Zwischen Versand der Wahlunterlagen und dem Wahltag liegen somit maximal 14 Tage.
Der Wahlbrief muss bis spätestens 23. Februar 2025, 18.00 Uhr bei der Stadtverwaltung Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Straße 26 eingehen.
Alternativ können die Bürgerinnen und Bürger die Briefwahlunterlagen auch direkt im Rathaus, Zimmer 042 (Untergeschoss / barrierefreier Eingang) während der folgenden Öffnungszeiten beantragen oder voraussichtlich ab dem 07. Februar 2025 gleich an Ort und Stelle in der Wahlkabine wählen:
Montag bis Mittwoch 8:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 – 18:00 Uhr
Freitag 8:00 – 12:00 Uhr
Dazu muss der Personalausweis oder Reisepass und ggf. die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden.
Weitere Informationen zur Bundestagswahl sind auf der Homepage der Stadt-Neukirchen-Vluyn unter www.neukirchen-vluyn.de/bundestagswahl-2025 zu finden.