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Zinsbescheinigungen

Die Förderung selbst genutzten Wohnraums ist ein Ziel der Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen. Das Land fördert den Neubau und Erwerb von eigengenutzten Immobilien für Familien und Haushalte mit geringerem Einkommen.

Die Förderrichtlinien sehen vor, dass nach bestimmten Fristen die Zinsvergünstigung ausläuft und die Zinsen der Förderdarlehen angehoben werden.

Es besteht jedoch jederzeit die Möglichkeit, die Zinsen zu senken. 

Antragsvordrucke für die Beantragung einer Zinssenkung werden Ihnen von der NRW.Bank zusammen mit der Mitteilung über die Zinsanhebung zur Verfügung gestellt.

Zur Beantragung der Zinssenkung benötigen Sie eine Einkommensbestätigung. 

Hierzu müssen Sie bei der Stadt alle Einkommensnachweise der dem Stichtag vorangegangenen 12 Monate (Stichtag ist dem Anschreiben der NRW.Bank zu entnehmen) aller zum Haushalt rechnenden Personen vorzulegen.

Die Einkommensberechnung erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) und entspricht der Berechnung, die auch für einen Wohnberechtigungsschein durchzuführen ist. 

Der Zinssenkungsbescheinigung wird direkt von hier an die NRW.Bank übersandt.

Der Antrag nebst Anlagen steht Ihnen zum Download zur Verfügung (siehe unten).



Benötigte Dokumente

  • Antrag auf Erteilung der Bescheinigung für die NRW.Bank zur Zinssenkung
  • Einkommensnachweise aller Haushaltsangehörigen des letzten Kalenderjahres
  • Im Einzelfall besondere Nachweis (zum Beispiel Schwerbehindertenausweis / Nachweis über Pflegebedürftig / Schulbescheinigung / gültige Aufenthaltserlaubnis)


Gebühren

  • Bescheinigung für NRW.Bank: 20,00 €

Weitere Informationen

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