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Schiedsamt - Schlichten statt richten

Das Schiedsamt fungiert als vorgerichtliche Instanz und dient dazu Streitigkeiten außergerichtlich zu schlichten. Vorteile des Schlichtungsverfahrens sind z.B.

  • Langwierige Gerichtsverfahren können vermieden werden, da Schlichtungsverfahren in vielen Fälle durch Vergleich nach der ersten Verhandlung abgeschlossen werden können.
  • Beide Parteien behalten das Verfahren und die Lösung des Konfliktes in eigenen Händen.
  • Einsparung von Anwalts- und Gerichtskosten.
  • Keine Sieger, keine Verlierer da ein Vergleich angestrebt wird.

Weitere Informationen zum Schiedsamt finden Sie hier oder direkt bei der für Sie zuständigen Schiedsperson.

Schiedsamt Neukirchen: 
Frau Heike Walter
Tel.: 0157 39638587
E-Mail: heike.walter@schiedsfrau.de

Schiedsamt Vluyn:
Herr Ulrich Suhre 
Tel.: 02845 9842692
E-Mail:  ulrich.suhre@schiedsmann.de



Weitere Informationen

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