Schiedsamt - Schlichten statt richten
Das Schiedsamt fungiert als vorgerichtliche Instanz und dient dazu Streitigkeiten außergerichtlich zu schlichten. Vorteile des Schlichtungsverfahrens sind z.B.
- Langwierige Gerichtsverfahren können vermieden werden, da Schlichtungsverfahren in vielen Fälle durch Vergleich nach der ersten Verhandlung abgeschlossen werden können.
- Beide Parteien behalten das Verfahren und die Lösung des Konfliktes in eigenen Händen.
- Einsparung von Anwalts- und Gerichtskosten.
- Keine Sieger, keine Verlierer da ein Vergleich angestrebt wird.
Weitere Informationen zum Schiedsamt finden Sie hier oder direkt bei der für Sie zuständigen Schiedsperson.
Schiedsamt Neukirchen:
Frau Heike Walter
Tel.: 0157 39638587
E-Mail: heike.walter@schiedsfrau.de
Schiedsamt Vluyn:
Herr Ulrich Suhre
Tel.: 02845 9842692
E-Mail: ulrich.suhre@schiedsmann.de
Rechtsgrundlagen
Weitere Informationen
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Broschüre Rechtsprobleme an der Gartengrenze: https://broschuerenservice.justiz.nrw/justizministerium/shop/Rechtsprobleme_an_der_Gartengrenze
Justizportal des Landes NRW:
https://www.justiz.nrw/Gerichte_Behoerden/anschriften/aussergerichtliche_streitschlichtung_neu/Info/index.phpDatenbank der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen:
https://streitschlichtung.nrw.de/JOLStreit/Webseite des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.:
https://www.schiedsamt.de/startseite