Hundehaltung Anmeldung
Ihren Hund oder Ihre Hunde können Sie im Bürgerbüro anmelden.
Die Anmeldung muß innerhalb von zwei Wochen nach Anschaffung oder Zuzug in das Stadtgebiet von Neukirchen-Vluyn erfolgen. Die Hundemarke wird mit dem Steuerbescheid zugesandt.
Eine Ersatz-Hundemarke ist nur beim Bürgerbüro gegen eine Gebühr von 3,50 Euro erhältlich.
Das Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) schreibt vor, dass für große Hunde, Hunde bestimmter Rassen und gefährliche Hunde eine ordnungsbehördliche Anmeldung zu erfolgen hat.
Diese Anmeldung muss zusätzlich zur steuerlichen Anmeldung vorgenommen werden.