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Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialhilfeleistung nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX). Sie soll

  • eine drohende Behinderung verhüten,
  • eine vorhandene Behinderung und deren Folgen beseitigen oder mildern und
  • Menschen mit Behinderung ermöglichen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Zuständig für die Leistungsgewährung sind der Kreis Wesel und die Landschaftsverbände (siehe Rubrik "Weitere Informationen").


Weitere Informationen

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