Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialhilfeleistung nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX). Sie soll
- eine drohende Behinderung verhüten,
- eine vorhandene Behinderung und deren Folgen beseitigen oder mildern und
- Menschen mit Behinderung ermöglichen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Zuständig für die Leistungsgewährung sind der Kreis Wesel und die Landschaftsverbände (siehe Rubrik "Weitere Informationen").