Zweitwohnungssteuer tritt 2017 in Kraft: Stadt bereinigt Daten
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Die am 1. Januar in Kraft getretene Steuersatzung der Stadt Neukirchen-Vluyn sieht für 2017 die Einführung einer sogenannten Zweitwohnungssteuer vor. Das hat der Rat in seiner Sitzung im vergangenen Dezember beschlossen. Hierbei wird der besondere Aufwand durch das Halten einer Zweitwohnung für den persönlichen Lebensbedarf besteuert. Die Steuer zieht dabei diejenigen heran, die ihren Zweitwohnsitz in Neukirchen-Vluyn haben. Ab dem 1. Januar 2017 wird hierfür ein Steuersatz von 12% der Nettokaltmiete oder, zum Beispiel im Fall von Eigentum, der ortsüblichen Miete laut Mietspiegel erhoben. Konkret bedeutet dies beispielsweise bei einer jährlichen Kaltmiete von 4.000 Euro einen Steuerbetrag von 480 Euro im Jahr.
Derzeit haben mehr als 1.100 Personen einen Zweitwohnsitz in Neukirchen-Vluyn angemeldet. Die Stadt geht jedoch davon aus, dass aufgrund von nicht erfolgten Abmeldungen nur ein Bruchteil dieser Zweitwohnsitze noch aktuell ist. Jeder, der einen Zweitwohnsitz in der Stadt angemeldet hat, wird im kommenden Jahr einen entsprechenden Steuerbescheid erhalten. Dies gilt übrigens auch für Mobilheime oder Wohnmobile, die dauerhaft genutzt und nicht nur abgestellt werden.
In den nächsten Monaten werden alle Personen mit Zweitwohnsitz zur Datenerhebung angeschrieben. Um unnötigen Aufwand für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung zu vermeiden, bittet die Stadt Neukirchen-Vluyn alle Bürgerinnen und Bürger, die in der Vergangenheit einen Zweitwohnsitz angemeldet, diesen aber nicht mehr inne haben, sich an das Bürgerbüro im Rathaus zu wenden, um dies zu korrigieren. Das gilt auch für den Fall, dass der vormalige Zweitwohnsitz zwischenzeitlich zum Hauptwohnsitz geworden ist.