Zensus 2011 - Nun startet die Wiederholungsbefragung
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Die Europäische Union hat für das Jahr 2011 einen gemeinschaftsweite Volkszählung angeordnet. Mit dem seit 9. Mai laufenden Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in einem Land, in einer Kommune leben und wie sie arbeiten und wohnen. Bereits 83 Prozent der Erhebungsbezirke im Kreis sind bereits zurückgemeldet, wie der Kreis Wesel auf Anfrage jetzt mitteilt. Durchweg haben die Erhebungsbeauftragten über freundliche Aufnahme und bereitwillige Auskunftserteilung berichtet. Es gibt nur sehr wenige Verweigerer.
Während die Befragungen vor Ort sich dem Ende zu neigen, ist in diesen Tagen die Wiederholungsbefragung in NRW gestartet worden. Zu dieser Wiederholungsbefragung informiert der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) wie folgt:
Mit der Wiederholungsbefragung setzen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder die Anforderungen der Europäischen Union (EU) an die Datenqualität von Volkszählungsergebnissen um. Mit dieser Befragung sollen die Ergebnisse der Haushaltebefragung in Hinblick auf die Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl abgesichert werden.
Die Wiederholungsbefragung wird bei fünf Prozent der bereits Befragten durchgeführt. Sie wurden im Rahmen einer Zufallsstichprobe ermittelt. Die ausgewählten Haushalte werden mit einem verkürzten Fragenprogramm erneut zu den Gegebenheiten am 9. Mai 2011 befragt. Aus dem Vergleich zwischen den Angaben aus der Haushaltebefragung und der Wiederholungsbefragung lassen sich Erkenntnisse über die Qualität der Durchführung der Haushaltebefragung gewinnen. IT.NRW weist darauf hin, dass es nicht das Ziel der Wiederholungsbefragung ist, die Ende Mai/Anfang Juni in der Haushaltebefragung getätigten Angaben zu überprüfen und abzugleichen. Die Statistiker benötigen lediglich die Zahl der abweichenden Angaben insgesamt.
Die Erhebungsbeauftragten von IT.NRW kündigen sich drei bis vier Tage vor der Befragung schriftlich an. Am vereinbarten Termin weisen sich die Interviewer zunächst aus. Danach füllt der Interviewer den Fragebogen gemeinsam mit den Befragten aus. Es besteht aber auch die Möglichkeit, den Fragebogen allein auszufüllen und diesen an IT.NRW zurückzusenden oder die Angaben über ein spezielles Online-Verfahren zu melden.
IT.NRW weist darauf hin, dass diese Befragung nicht von den Erhebungsstellen in den Kreisen und kreisfreien Städten durchgeführt wird. Bei Rückfragen sollten ausschließlich die im Anschreiben genannten Kontaktdaten genutzt werden.