Wocheninzidenz unter 50
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Seit Donnerstag, 20. Mai 2021, liegt die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Wesel unter dem Schwellenwert von 50 und damit in der Inzidenzstufe 2. Dementsprechend treten am Freitag, 28. Mai 2021, die entsprechenden Regelungen der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW in Kraft.
Die Regelungen der Inzidenzstufen als Zusammenfassung steht online: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/mit-neuen-regelungen-der-coronaschutzverordnung-zeigt-die-landesregierung-klare
Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen nachweislich Geimpfte und Genesene negativ Getesteten gleich. Bei Zusammenkünften und Veranstaltungen werden Personen mit einer nachgewiesenen Immunisierung durch Impfung oder Genesung nicht eingerechnet. Dies gilt nicht für festgesetzte einrichtungsbezogene Personengrenzen pro Quadratmeter. Hierdurch erhöht sich auch nicht die Anzahl der maximal drei erlaubten Haushalte bei privaten Treffen.
Demnach gelten im Kern im Kreis Wesel ab Freitag folgende Regeln:
Ausgangsbeschränkung
Keine Ausgangsbeschränkung
Private Kontakte und Veranstaltungen
Treffen mit 10 Personen aus bis zu drei Haushalten sind erlaubt (plus Kinder bis einschließlich 14 Jahren).
Private Veranstaltungen sind mit negativem Testergebnis aller Teilnehmenden im Außenbereich mit max. 100 Personen, in Innenräumen mit max. 50 Personen erlaubt.
Schulen
Der Schulunterricht findet ab Montag, 31. Mai, wieder im Präsenzunterricht statt. Für die Schülerinnen und Schüler sowie für das Lehrpersonal besteht weiter die Pflicht, wöchentlich zwei Selbsttests durchzuführen.
Sofern die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Wesel an drei aufeinanderfolgenden Tagen 100 wieder überschreiten sollte, erfolgt ab dem übernächsten Tag wieder Wechselunterricht.
Kindertagesbetreuung
Kitas und Kindertagespflegepersonen bleiben im eingeschränkten Regelbetrieb.
Einzelhandel
Die Kundenanzahl ist je nach Größe des Geschäfts beschränkt, kein Test erforderlich.
Sport
Außen Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung
Innen (einschl. Fitnessstudios) kontaktfreier Sport ohne Personen-begrenzung, Kontaktsport mit bis zu 12 Personen, jeweils mit Kontaktverfolgung und Test
Außen bis zu 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, ohne Test, innen bis zu 500 Zuschauer mit Test und Sitzordnung nach Schachbrettmuster jeweils mit Sitzplan
Kultur
Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 20 Personen, Test, mit Gesang/Blasinstrumenten
Museen usw. ohne Termin
Freizeit
Die Öffnung kleinerer Außeneinrichtungen ist erlaubt (z.B. Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten). Freibäder dürfen öffnen (mit Liegewiesennutzung mit 1 Person pro 7 qm). Es gilt eine Begrenzung der Besucherzahl. Voraussetzung ist jeweils ein negatives Testergebnis
Gastronomie
Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist mit zugewiesenem Platz auch im Innenbereich erlaubt, Negativ-Tests für Gäste und Bedienung sind erforderlich. Gäste in der Außengastronomie benötigen keinen Test. Die Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Der Betrieb von Kantinen und Mensen ist zulässig.
Beherbergung
Übernachtungsangebote in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen sind mit negativem Testergebnis zulässig. Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken in Hotels und ähnlichen Einrichtungen sind ohne Kapazitätsbeschränkung zulässig. Voraussetzung ist auch hier ein negatives Testergebnis.
Körpernahe Dienstleistungen
Körpernahe Dienstleistungen (z.B. Friseur, Kosmetik, Fußpflege) sind unter Einhaltung von strengen Hygienemaßnahmen zulässig. Ein negativer Schnelltest ist dann erforderlich, wenn die Kundin oder der Kunde nicht dauerhaft eine Maske trägt.