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Winterdienst in Neukirchen-Vluyn

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Auch wenn es auf den Straßen und Wegen in Neukirchen-Vluyn derzeit noch eher herbstlich aussieht – schon bald wird der Winter Einzug halten. Anlieger sollten dann beachten, dass sie für die Winterwartung auf Gehwegen zuständig sind.

Diese sind auf einer Breite von mindestens einem Meter von Schnee freizuhalten. Außerdem sind Schnee- und Eisglätte zu beseitigen. Als Gehwege gelten

  • alle selbstständigen Gehwege
  • die gemeinsamen Fuß- und Radwege
  • alle erkennbar abgesetzt für die Benutzung durch Fußgänger vorgesehenen Straßenteile sowie
  • Gehbahnen in verkehrsberuhigten Bereichen und Fußgängerbereichen.

In der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte müssen nach Ende des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte sofort beseitigt werden. Sollte es nachts bzw. nach 20 Uhr schneien, müssen die Wege wochentags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr von Schnee und Eis befreit werden. Dabei darf aufgrund der hohen Umweltbelastung übrigens kein Streusalz verwendet werden. Es empfiehlt sich, abstumpfende Mittel, zum Beispiel Sand oder Granulat, zu benutzen.

Das Tiefbau- und Grünflächenamt weist darauf hin, dass bei Nichterfüllung der Winterwartung auf Gehwegen Regressansprüche aufgrund von Unfällen auf die Anlieger übergehen.

Bei Fragen zum Winterdienst hilft das Tiefbau- und Grünflächenamt gerne weiter. Kontakt: Frau Heike Walter, Telefon 02845-391144.

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