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Wichtige Information zu Lichtbildern für Ausweisdokumente

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Ab dem 1. Mai 2025 treten neue Regelungen für die Lichtbildaufnahme bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln in Kraft. Von Bürgerinnen und Bürgern mitgebrachte Papier-Passbilder werden bei der Beantragung von Ausweisdokumenten nicht mehr akzeptiert. Biometrische Lichtbilder müssen dann digital vorliegen. Die neuen Regelungen sind auf das am 3. Dezember 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen zurückzuführen. Ziel dieser Regelungen ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen, das Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu verringern und den Beantragungsprozess medienbruchfrei zu digitalisieren.

 

Informationen für Bürger*innen:

Ab dem 01.05.2025 können Bürgerinnen und Bürger wählen, ob sie ihr biometrisches Lichtbild im Bürgerbüro oder bei einem Fotodienstleistenden anfertigen lassen möchten.

Lichtbildaufnahme im Bürgerbüro:
Die digitale Lichtbildaufnahme im Bürgerbüro wird mit dem PointID® System der Bundesdruckerei durchgeführt.  
Wird für ein Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel) das Lichtbild in der Behörde angefertigt, kostet das ab dem 1. Mai 2025 bundeseinheitlich 6,00 € zusätzlich zur Grundgebühr des jeweiligen Ausweisdokuments. Werden zwei Ausweisdokumente (zum Beispiel der Personalausweis und der Reisepass) zusammen beantragt, wird die Gebühr nur einmalig (das heißt pro Lichtbild und nicht pro Dokument) erhoben. Wurden mehrere Biometrie-konforme Lichtbilder erzeugt, kann die antragstellende Person in der Regel eine Auswahl aus bis zu drei Lichtbildern treffen. Der Aufnahmeprozess kann darüber hinaus abgebrochen oder neu gestartet werden, sofern der antragstellenden Person keines der angezeigten Lichtbilder gefällt. Die Lichtbilder sind ausschließlich für die Ausweisproduktion bestimmt. Wenn Sie für weitere Zwecke oder für zuhause weitere Lichtbilder benötigen, können Sie sich wie gewohnt an einen Fotografen wenden.

Lichtbildaufnahme bei einem Dienstleister:
Wird das Lichtbild für ein Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel) bei einem externen Fotodienstleister erstellt, muss das angefertigte Lichtbild von diesem in eine gesicherte Cloud hochgeladen werden. Sie erhalten den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit Hilfe dessen die Behörde Ihr Lichtbild in der Cloud findet und herunterladen kann. Mit diesem Vorgehen kann das Lichtbild digital und medienbruchfrei -also ohne Qualitätsverlust durch Ausdrucken auf Fotopapier und Einscannen in der Behörde - verarbeitet werden. Weitere personenbezogene Daten werden nicht in der Cloud gespeichert. Welche Kosten für den Service erhoben werden, erfragen Sie bitte bei dem entsprechenden Dienstleister.

Hinweis: Ohne den Data-Matrix-Code-Ausdruck kann das Behördenpersonal Ihr Lichtbild in der Cloud nicht finden.

Über die Website https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ erhalten Sie Informationen zu der Erstellung von digitalen Lichtbildern bei externen Dienstleistern und finden Fotografinnen und Fotografen in Ihrer Nähe.


Informationen für Fotodienstleistende:

Um den Anforderungen der neuen Regelung gerecht zu werden, wird empfohlen, dass sich Fotodienstleistende, die Bürgerinnen und Bürgern die biometrische Lichtbildaufnahme für Ausweisdokumente anbieten möchten, rechtzeitig für einen zertifizierten Cloud-Service registrieren. Ab Mai 2025 wird die digitale Übermittlung von biometrischen Passbildern verpflichtend. Um die biometrischen Lichtbilder sicher an die Behörde zu übermitteln, ist eine Registrierung bei einem zertifizierten Cloud-Service erforderlich.
Derzeit können Sie sich bei der RINGFOTO GmbH & Co. KG für diesen Service registrieren unter https://alfo-passbild.com/fotografen-information/

Haben sich Fotodienstleistende für den Cloud-Service registriert, gestaltet sich der neue Ablauf wie folgt:
1. Der registrierte Fotodienstleistende nimmt das biometrische Lichtbild digital auf und lädt es verschlüsselt mithilfe seiner Zugangsdaten in die sichere Cloud hoch.
2. Nach dem Hochladen wird ein Data-Matrix-Code generiert und vom Fotodienstleistenden als Ausdruck an die abgelichtete Person übergeben.
3. Die antragstellende Person legt diesen Ausdruck dem Bürgerbüro vor, die das Bild aus der sicheren Cloud herunterlädt. 
 

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