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WERTSTOFF-MOBIL kann ab Januar in Neukirchen-Vluyn starten

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Nun geht es doch pünktlich zu Beginn des neuen Jahres los: Neukirchen-Vluyner Bürger können ein besonderes Serviceangebot zur Entsorgung ihrer Wertstoffe ab Januar nutzen. Mit dem WERTSTOFF-MOBIL erfolgt die Abholung vorher angemeldeter Wertstoffe von zu Hause aus – sogar aus dem Keller.

So funktioniert's:
Das WERTSTOFF-MOBIL kann ab sofort per Anruf oder Email bei der Stadt Neukirchen-Vluyn für Januar angefordert werden.

Kontakt:
Heike Walter
Tel.: 0 28 45 / 391 - 144
EMail: heike.walter@neukirchen-vluyn.de

oder
Dagmar Schönlau
Tel. 0 28 45 / 391 – 130
EMail: dagmar.schoenlau@neukirchen-vluyn.de

Das Entsorgungsteam des WERTSTOFF-MOBILS nimmt große Kunststoffteile, die nicht in den gelben Sack gehören (etwa Wäschekörbe oder Kinderspielgeräte) sowie Textilien und alle metallhaltigen Gegenstände, z.B. Fahrräder, mit. Außerdem ist die Abholung von Elektronikschrott wie Spül- oder Waschmaschinen möglich. Schadstoffe wie Farben oder Lacke sind allerdings von der Sammlung ausgeschlossen.

Die Stadt leitet die Anforderung an den SCI-Moers weiter, denn dieser führt den kompletten Service von der Terminvergabe über die Organisation der Touren, der Abholung bis hin zum Sortieren durch. Die Abholung des Materials soll ab Januar spätestens 10 Werktage nach Anmeldung erfolgen. Das WERTSTOFF-MOBIL ist kostenlos. Zusätzlich werden gegen Gebühr auch komplette Haushaltsauflösungen angeboten. Wichtig für die Neukirchen-Vluyner Bürger ist: Der gewohnte Service der Abfuhr sperriger Gegenstände bleibt wie bisher erhalten.

Mit der Einführung des WERTSTOFF-MOBILS - zunächst als Angebot auf Probe - beteiligt sich die Stadt Neukirchen-Vluyn ab 2015 an einem verbesserten Serviceangebot im Rahmen der Abfallentsorgung, welches die Nachbarkommunen Kamp-Lintfort und Rheinberg bereits erfolgreich gemeinsam mit dem Kreis Wesel, dem Abfallentsorgungszentrum Asdonkshof und dem SCI-Moers umgesetzt haben. Dadurch soll die getrennte Sammlung und Verwertung von Wertstoffen optimiert und den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zum 1.1.2015 zur getrennten Sammlung von Wertstoffen Rechnung getragen werden.

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