Wahlen mitgestalten
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Am Sonntag, den 24. September, findet die Bundestagswahl statt. Für die Durchführung dieser Wahl werden in den 24 Wahlvorständen der Stadt Neukirchen-Vluyn wieder viele Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Das Wahlamt der Stadt Neukirchen-Vluyn ruft deshalb bereits jetzt dazu auf, sich freiwillig als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu melden.
Wahlhelfer kann sein, wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und mindestens seit drei Monaten vor dem Wahltag den Hauptwohnsitz in Deutschland hat. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Zu den Aufgaben eines Wahlvorstandsmitgliedes gehört es:
- Die Wahlbenachrichtigungen der Bürgerinnen und Bürger zu überprüfen.
- Die Wahlberechtigungen mithilfe des Wählerverzeichnisses zu kontrollieren.
- Das Wahlergebnis festzustellen.
Die Wahllokale sind am 24. September von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer treffen sich morgens um 7:30 Uhr in ihrem Wahlraum. Während des Wahltages müssen nicht immer alle Wahlhelfer ständig vor Ort sein. Die Entscheidung hierüber sowie eine großzügige Pausenregelung trifft der jeweilige Wahlvorsteher am Morgen des Wahltages. Zur Stimmenauszählung ab 18 Uhr treffen sich wieder alle Wahlhelfer des Wahlvorstandes.
Für die Mitarbeit in einem Wahlvorstand zahlt die Neukirchen-Vluyn ein "Erfrischungsgeld" in Höhe von 25 Euro.
Wer Interesse hat, am 24. September in einem Wahlvorstand der Stadt Neukirchen-Vluyn mitzuwirken, kann sich ab sofort beim Wahlbüro der Stadt Neukirchen-Vluyn unter Tel. 02845-391246 oder per Email: wahlen@neukirchen-vluyn.de melden.