Wahlbenachrichtigungen ab jetzt im Fensterumschlag
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Für die Bundestagswahl am 22. September werden ab dem 26. August wieder Wahlbenachrichtigungen an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Neukirchen-Vluyn verschickt. Dabei handelt es sich in diesem Jahr erstmals nicht mehr um die bekannten Benachrichtigungskarten sondern um Briefe. Diese sind mit dem Vermerk „Achtung Wahlbenachrichtigung“ versehen.
Am 22. September sind dann alle Bundesbürger ab 18 Jahren aufgerufen, zwischen 8 und 18 Uhr ihre Stimmen an einer der Wahlurnen in ihrem Wahllokal abzugeben. Dabei hat jeder Wähler zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird der jeweilige Direktkandidat gewählt. Dabei zieht der Kandidat mit den meisten Stimmen in den Bundestag an. Es reicht die einfache Mehrheit der gültigen Stimmen. Die Zweitstimme geben die Wähler einer Partei, die dann wiederum gemäß ihrem Stimmenanteil über die NRW-Landesliste Kandidaten für den Bundestag benennt.
Sämtliche Parteien mit Direktkandidat sind auch über die Zweitstimme wählbar. Darüber hinaus treten zahlreiche Parteien auch nur mit einer Landesliste an, der die Wähler dann ihre Zweitstimme geben können.