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Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO)

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Am 23.03.2020 um 0:00 Uhr tritt die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) in Kraft (s. Downloadbereich).

Die Bestimmungen dieser Verordnung gehen widersprechenden und inhaltsgleichen Allgemeinverfügungen vor.

Einzelheiten sowie die Anpassung der städtischen Corona-Informationsseiten folgen morgen.

 

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