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Verbot von Osterfeuern

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Die Stadtverwaltung erinnert anlässlich der anstehenden Feiertage an das Verbot zum Abbrennen von Osterfeuern, privat wie öffentlich. Aufgrund der derzeitigen Situation der Coronapandemie ist jegliches Abbrennen von Osterfeuern untersagt. Ein Verstoß wird mit Bußgeld für den Veranstalter (auch im privaten Bereich) mit 1.000 Euro und für jeden Besucher mit 400 Euro geahndet.

Das für die Osterfeuer gesammelte Holz kann von Privatpersonen bei der öffentlichen Grünschnittannahmestelle Asdonkshof entsorgt werden. Bitte beachten Sie die Angaben des Betreibers u.a. zur Terminvergabe unter www.aez-asdonkshof.de

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