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Verbot von Osterfeuern

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Wiederholt erreichen die Stadtverwaltung Anfragen über die Anmeldung von Osterfeuern. Diese sind jedoch auch in diesem Jahr aufgrund der Coronaschutzmaßnahmen ausnahmslos verboten, da sie unter das Veranstaltungs- und Kontaktverbot fallen. Die Ordnungsbehörden sind daher angewiesen, bei Zuwiderhandlungen auch unter Verhängung von Bußgeldern einzuschreiten.

Dies hat das nordrheinwestfälische Umweltministerium in einem Erlass vom 18.03.2021 bestätigt. Auf seiner Website schreibt das Ministerium: "Zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind zurzeit Veranstaltungen und Versammlungen untersagt. Nach aktueller Lage gilt dies auch für die Ausrichtung traditioneller Osterfeuer. Aufgrund der aktuellen Infektionslage ist auch bei einer Fortschreibung der zunächst bis 28. März 2021 geltenden Coronaschutzverordnung nicht mit einer Zulassung von Veranstaltungen wie den traditionellen Osterfeuern zu rechnen. In Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium hat das Umweltministerium hierüber heute die nordrhein-westfälischen Kommunen informiert, die für die Prüfung der Zulässigkeit von traditionellen Osterfeuer-Veranstaltungen zuständig sind."

Im Erlass wird ferner verwiesen auf sogenannte Wärme- oder Gemütlichkeitsfeuer, z. B. handelsübliche Feuerschalen. Ihre Nutzung im privaten Raum wie dem eigenen Garten ist zulässig, soweit es sich nicht um Partys oder vergleichbare Feiern handelt. Derlei Feuer bedürfen keiner Genehmigung. Die Verwendung von Feuerschalen und Feuerkörben darf aber nicht zum Zweck der Abfallbeseitigung erfolgen, die Verbrennung von Pflanzenabfällen wie Baum- und Strauchschnitt ist ausgeschlossen. Diese müssen fachgerecht entsorgt werden. Verwendet werden können stattdessen naturbelassene Holzscheite oder Presslinge in Form von Holzbriketts (wie beim Kamin).

Das für die Osterfeuer gesammelte Holz kann von Privatpersonen bei der öffentlichen Grünschnittannahmestelle Asdonkshof entsorgt werden. Bitte beachten Sie die Angaben des Betreibers u.a. zur Terminvergabe unter www.aez-asdonkshof.de

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