STOP! - Kein Alkohol an Kinder und Jugendliche
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Die fünfte Jahreszeit nähert sich auch in Neukirchen-Vluyn ihrem traditionellen Höhepunkt, dem Rosenmontagszug. Das Ordnungsamt der Stadt Neukirchen-Vluyn und die Polizei haben gemeinsam mit dem Fachbereich Jugend des Kreises Wesel und den offenen Jugendeinrichtungen der Stadt ein Gesamtkonzept erarbeitet, um Kinder und Jugendliche vor den Gefahren des Alkoholmissbrauchs frühzeitig zu bewahren.
Die staatlichen Jugendschutzvorschriften wollen nicht bevormunden bzw. lebensfremd sein. Sie wollen vielmehr die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung nicht an den Herausforderungen unserer Gesellschaft scheitern.
Kinder und Jugendliche brauchen Freiräume, damit sie Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit erlernen können. Es ist normal, dass Jugendliche Grenzen überschreiten wollen. Sie brauchen aber auch Grenzen, um sich daran zu orientieren.
Damit Jugendliche einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol lernen, sind Erwachsene und Eltern gefordert. Sie können einen maßvollen Umgang mit Alkohol glaubhaft vorleben und zeigen, dass Freude am Feiern und Ausgelassenheit auch ohne alkoholische Getränke möglich sind. Vorbildliches Verhalten ist immer noch der beste Schutz und die nachhaltigste Orientierung für Kinder und Jugendliche.
Die Offenen Jugendeinrichtungen CVJM, Klingerhuf und P23 gehen mit gutem Beispiel voran und bieten während des Rosenmontagszuges an der Zugstrecke eine chillige SAFTBAR an. Apfelschorle, Säfte und Wasser gehören selbstverständlich als Alternative auch zu einem Karnevalsumzug und werden an der Saftstation am Bendschenweg vor der Friedenskirche kostenlos an Kinder und Jugendliche ausgeschenkt.
Darüber hinaus werden das Ordnungsamt und die örtliche Polizei wieder ein besonderes Auge auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen werfen und gemeinsame Kontrollen durchführen.
Flankiert werden diese Jugendschutzmaßnahmen im Vorfeld des Karnevalszuges durch präventive Aktionen der Jugendeinrichtungen an der Haarbeck-Schule und an der Theodor-Heuss-Realschule. Ziel ist es, Jugendliche auf die Auswirkungen von Alkoholmissbrauch hinzuweisen und über Hilfsangebote zu informieren.
Die Regelungen und Vorkehrungen des Jugendschutzes richten sich auch und insbesondere an Gewerbetreibende, Gaststätten und andere Verkaufsstellen. Die Stadt hat die Gewerbetreibenden deshalb schriftlich auf die Jugendschutzvorschriften, die den Alkoholverkauf regeln, hingewiesen und aufgefordert, diese konsequent einzuhalten. So ist der Verkauf von Alkohol an unter 16-Jährige generell verboten. An unter 18-Jährige ist der Verkauf von branntweinhaltigen Alkoholika wie Schnäpse, Liköre, Rum und Whisky nicht gestattet. Das gilt auch für scheinbar harmlose Alcopops, die Hochprozentiges beinhalten.
Erwachsene und Eltern können sichtbar Flagge zeigen, wenn sie einen der im Vorfeld oder am Rosenmontag verteilten Buttons mit der Aufschrift: „STOP! Kein Alkohol an Kinder und Jugendliche! – Ich mache mit!“ tragen. Mit dieser Aktion appellieren Stadt, Polizei und Fachbereich Jugend an die besondere Verantwortung der Erwachsenen, Kinder und Jugendliche konsequent vor den Gefahren des Alkoholkonsums zu schützen.