Stop! für Alkohol an Kinder und Jugendliche
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Der Rosenmontagszug ist nicht mehr weit. Grund genug für Ordnungsamt und örtliche Polizei, sich im Vorfeld wieder mit den weniger schönen Seiten des Karnevaltreibens zu beschäftigen. Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen in der Karnevalszeit ist dabei das Thema Nr. 1. Leider kommt es immer wieder vor, dass Kinder und Jugendliche in der vermeintlichen Anonymität des Massenandrangs bei den Karnevalumzügen in besonderem Maße dem Alkohol zusprechen. Hier gilt es, nicht wegzuschauen, sondern mitzuhelfen, Kinder und Jugendliche vor Alkohol und Alkoholmissbrauch zu schützen. Auch am Rosenmontag werden Ordnungsamt und örtliche Polizei wieder gemeinsame Kontrollen durchführen. Alkohol gehört nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen.
Jugendliche, die Alkohol trinken, sind nur die eine Seite der Medaille. Auf der anderen Seite stehen die, die ihn verkaufen. Die Stadt hat deshalb die Gewerbetreibenden in einem Anschreiben auf die Jugendschutzvorschriften hingewiesen und aufgefordert, diese konsequent einzuhalten.
Die wichtigsten Regelungen sind:
- In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben, noch ihnen deren Verzehr gestattet werden
- Darüber hinaus dürfen alkoholische Getränke, die Branntwein enthalten, alle hochprozentigen Getränke, wie Schnaps, Whisky, Liköre, aber auch Mixgetränke (Alkopops), die Alkohol enthalten, nicht an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben oder deren Verzehr gestattet werden
Stadtverwaltung und Polizei appellieren an alle, daran mitzuwirken, dass die Karnevalstage in Neukirchen-Vluyn ein friedliches und fröhliches Erlebnis werden und unwürdige Begleiterscheinungen durch Alkoholgenuss und dessen Folgen vermieden werden.