Stellungnahme
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Die Stadt Neukirchen-Vluyn nimmt Stellung zu den neuen Vorschlägen für Auskiesungsflächen von IHK und Kiesindustrie. Hier sind 50 Hektar an der Geldernschen Straße in Neukirchen-Vluyn benannt.
Im räumlichen Bereich der Stadt Neukirchen-Vluyn werden im Rahmen des aktuellen Regionalplanentwurfs derzeit keine grundsätzlich neuen Abgrabungsflächen ausgewiesen. Dies ist sehr zu begrüßen. Gleichwohl ist aus städtischer Sicht darauf zu verwiesen, dass sich alle betroffenen Kommunen im Kreis Wesel kritisch mit den vorgesehenen Zielen und Grundsätzen für die Gewinnung oberflächennaher Bodenschätze auseinandersetzen. Es besteht überdies die Absicht, die hier zugrundeliegenden Regelungen des Landesentwicklungsplanes im Klagewege überprüfen zu lassen. Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn wird in seiner Sitzung am 9. Oktober 2019 darüber beraten.
Die Regionalplanungsbehörde verlässt in ihrem Entwurf auch die als weitestgehend rechtssicher geltende Regelungssystematik der 51. GEP-Änderung für den Regierungsbezirk Düsseldorf, eines Vorläuferplans. Dies gilt insbesondere für das zugrundeliegende (künftige) Bedarfsmengengerüst. Dies stellt nach Auffassung der Stadt Neukirchen-Vluyn keinen nachhaltigen und generationengerechten Umgang mit den örtlichen Kies- und Sandressourcen dar. Befürchtet wird, dass bei einer gerichtlichen Überprüfung, die allenthalben erwartet wird, der neue Regionalplan ausgehebelt werden könnte und damit dann wirksame Einspruchsoptionen der Kommunen gegen örtlich ungewollte Abgrabungsprojekte fehlen. In seiner Stellungnahme zur Neuaufstellung des Regionalplanes hat der Stadtrat daher dringend angeregt, die regionalplanerische Ziel- und Grundsatzsystematik noch einmal einer sehr kritischen Prüfung zu unterziehen. Ziel muss es sein, zu einer tragfähigen Neuausrichtung der Flächenzuweisung am Gesamtumfang der restriktionsfrei nutzbaren Eignungsflächen zu kommen und nicht einfach nur den Umfang der in der Vergangenheit in Anspruch genommenen Abgrabungsflächen als „Bedarf“ fortzuschreiben. Dies ist weder eine nachhaltige, noch klimaschonende Planungsstrategie.
In seiner Stellungnahme hat der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn darüber hinaus bereits deutlich eingefordert, die Darstellung so genannter „Suchräume“, die in einer gesonderten Erläuterungskarte im zugehörigem Textteil des Regionalplanentwurfs abgebildet werden, zu streichen. Auf diese Darstellungen beziehen sich im Wesentlichen die aktuell eingebrachten Vorschläge der Kiesindustrie.
Diese Vorschläge sind aus städtischer Sicht absolut nicht nachvollziehbar. Bürgermeister Harald Lenßen stellt fest: „Diese Ideen sind nicht neu! Aber der Kiesindustrie ist auch bekannt, dass sich Rat und Verwaltung bereits vor einiger Zeit deutlich gegen diese Flächen ausgesprochen haben. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Einbeziehung der Donke Hasselt mit Rücknahme des ursprünglich dort verlaufenden regionalen Grünzuges. Der damit verbundene Neuaufschluss ließe sich insoweit auch in keiner Weise mit den örtlichen Freiraum- und Freizeitfunktionen in Übereinstimmung bringen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auch auf die vielfachen Nutzungsprofile der Halde Norddeutschland und die unmittelbar benachbarten Siedlungsräume zu verweisen, die damit deutlich beeinträchtigt würden.“
Der Technische Beigeordnete Ulrich Geilmann ergänzt: „Die mit einer Abgrabung verbundenen verkehrlichen Belastungen werden die Tragfähigkeit des Teilraums übersteigen. Zu erwarten sind ferner kaum beherrschbare Umweltbelastungen wie Lärm sowie nachteilige Einwirkungen auf das Grundwasser und die örtlichen Fließgewässer. Es fehlen zu guter Letzt nachvollziehbare Konzeptideen für Nachfolgenutzungen sowie die erforderlichen Rekultivierungs-, Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen.“
Aus Sicht der beiden Experten könne man also nicht behaupten, dass diese Flächen unproblematisch wären. Von einer kurzfristigen Verfügbarkeit könne man erst recht nicht ausgehen.
Bürgermeister Harald Lenßen hierzu: „Man kann sich fragen, ob hier nicht Nebelkerzen gezündet werden, um einen Keil zwischen die betroffenen Städte und Gemeinden zu treiben. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass sich das Rat und Bürgerschaft gefallen lassen.“