Stadtbücherei mit 2G-Regel
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Aufgrund der neuen Coronaschutzverordnung müssen seit dem 24. November 2021 Besucherinnen und Besucher der Stadtbücherei Neukirchen-Vluyn ab 16 Jahren vollständig geimpft oder genesen sein. Beim Eintritt in die Bücherei ist ein entsprechender Nachweis zusammen mit dem Personalausweis vorzulegen (2G-Regel). Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahren, diese dürfen die Stadtbücherei ohne weiteren Nachweis betreten und nutzen. Schüler vom 16. Lebensjahr an müssen entweder ihren Schülerausweis vorlegen oder einen Nachweis der Immunisierung.
Aktuelle Informationen zu Öffnungszeiten und Zugangsbeschränkungen sind online zu finden: www.stadtbuecherei-neukirchen-vluyn.de