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Stadt untersagt weitere Nutzung der Immobilie Leibnizstraße 10

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Nachdem der Westdeutsche Rundfunk am vergangenen Samstag vom zu großen Teilen leerstehenden Hochhaus Leibnizstraße 10 berichtet hatte und im Rahmen des Beitrags zahlreiche schwerwiegende Mängel in der unter Zwangsverwaltung befindlichen Immobilie aufgezeigt wurden, hat die Stadt einen Arbeitskreis initiiert, der sich dieser Probleme am heutigen Montag angenommen hat.

Vertreter des Ordnungsamtes, der Bauaufsicht und des Sozialamtes haben sich vor Ort ein Bild der Zustände in der Immobilie gemacht. Dabei fielen schwerwiegende Mängel auf, von denen Gefahren für alle Bewohner ausgehen. Neben fehlenden Wohnungs- und Brandschutztüren waren bspw. Rauchabzüge defekt und auch der zweite Rettungsweg aufgrund von verrosteten Absperrpfosten und mangelhaft zurückgeschnittenen Bäumen schwer zugänglich. In den Fluren und Wohnungen wurden darüber hinaus freiliegende und unter Spannung stehende Leitungen festgestellt.

Die Stadt Neukirchen-Vluyn erteilte umgehend eine Nutzungsuntersagung, die den Bewohnern der Immobilie nun zugeht. Diese weist darauf hin, dass das Haus aufgrund der enormen Sicherheitsrisiken nicht mehr bewohnbar und daher zu verlassen ist. Von Seiten der mit der Zwangsverwaltung beauftragten Kanzlei wurde bereits zugesagt, dass diese den Betroffenen Alternativwohnungen zur Verfügung stellen wird und auch das vor Ort ansässige „Stadtteilbüro Treff 55“ wird im Auftrag der Stadt bei der Wohnungssuche behilflich sein. Der Zwangsverwalter wird im Rahmen einer Duldungsverfügung auf die Nutzungsuntersagung der Stadt hingewiesen und darüber hinaus aufgefordert, leerstehende Immobilien und Wohnungen vor unbefugtem Zutritt zu sichern.

Gleichzeitig hat die Stadt eine Besichtigung des Hauses Leibnizstraße 10 zusammen mit der Brandschutzdienststelle des Kreises Wesel unternommen, die im Anschluss sukzessive auch die weiteren Häuser der näheren Umgebung besichtigen wird. Die hieraus resultierenden notwendigen Maßnahmen, insbesondere die des Brandschutzes, sind durch den Zwangsverwalter zeitnah umzusetzen.

Neben den schwerwiegenden Mängeln im Haus auf der Leibnizstraße wurden auch auf dem Vluyner Nordring 53 Mängel in der Elektroinstallation festgestellt. Die Stadt hat den Zwangsverwalter hier aufgefordert, die Beseitigung dieser Mängel umgehend zu veranlassen.

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