Stadt Neukirchen-Vluyn sucht Schiedsperson
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Im Neukirchen-Vluyner Schiedsamtsbezirk Vluyn läuft die Amtszeit der derzeitigen Schiedsperson zum 31.12.2014 aus. Da der derzeitige Schiedsmann für eine weitere Amtszeit nicht mehr zur Verfügung steht, ist diese Stelle neu zu besetzen.
Der Schiedsamtsbezirk Neukirchen ist hiervon nicht betroffen.
Schiedspersonen werden vom Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn für die Amtszeit von 5 Jahren gewählt. Das Amt der Schiedsperson ist eine interessante Aufgabe im vorgerichtlichen Raum. Aufgabe einer Schiedsperson ist die gütliche Schlichtung von bestimmten zivilrechtlichen Streitfällen wie z. B. Nachbarschaftsangelegenheiten und von einzelnen Strafsachen, z. B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses u. a..
Voraussetzungen für dieses Amt sind u. a.:
- Alter zwischen 30 und 70 Jahren
- Hauptwohnsitz im Bereich Vluyn
Durch die Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, durch die Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören und auf ihr Vorbringen einzugehen und durch die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre schaffen die Schiedspersonen die Voraussetzung dafür, dass die betroffenen Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wiederherstellen.
Neue Bewerber für dieses Amt werden auf ihre Tätigkeit durch Einführungslehrgänge des Bundes Deutscher Schiedspersonen (BDS) vorbereitet. Diese Lehrgänge dauern in der Regel zwei Tage. Die Kosten hierfür, sowie sämtliche Kosten, die mit der Amtsausführung zusammenhängen, werden von der Stadt Neukirchen-Vluyn getragen.
Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an der Ausübung des Amtes der Schiedsperson haben, können sich bis zum 31.07.2014 schriftlich unter Angabe von Anschrift, Geburtsdatum, Lebenslauf und Beruf beim Ordnungsamt der Stadt Neukirchen-Vluyn, Frau Udycz, Hans-Böckler-Straße 26, 47506 Neukirchen-Vluyn bewerben.
Für Rückfragen ist Frau Udycz unter der Telefonnummer 02845-391162 erreichbar.
Allgemeine Informationen über das Schiedsamt sind im Internet unter www.schiedsamt.de einsehbar.