Stadt Neukirchen-Vluyn setzt Parkkrallen ein
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Welche Möglichkeiten haben Städte eigentlich, wenn Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen ihnen gegenüber nicht nachkommen? Die am häufigsten genannte Antwort auf diese Frage ist sicherlich die Pfändung. Häufig steht dabei das Auto des Schuldners aufgrund seines Wertes im Mittelpunkt.
Die Stadt Neukirchen-Vluyn setzt bei säumigen Zahlern ab dem 1.4. auf den Einsatz von zwei Parkkrallen. Um eines gleich vorwegzunehmen: „Die Parkkrallen wurden nicht angeschafft, um Mehreinnahmen zu generieren“, stellt Kämmerer Jörg Geulmann klar. Vielmehr ermöglichen die etwa 9 kg schweren Krallen, Forderungen effektiver zu realisieren und somit den damit verbundenen Aufwand deutlich zu reduzieren.
Es muss jedoch niemand, der noch offene Rechnungen hat, befürchten, dass sein Fahrzeug von heute auf morgen nicht mehr auffindbar ist. Die Gesamtsituation des jeweiligen Schuldners wird immer mit berücksichtigt. Und auch wenn es ernst wird, wird der Fahrzeughalter mit Hilfe sehr auffälliger Plaketten am Auto sowie per Post auf die Blockierung durch die angebrachte Parkkralle aufmerksam gemacht, damit keine unnötigen Schäden entstehen. Erst wenn daraufhin drei Tage verstrichen sind, ohne dass eine Zahlung absehbar ist, wird der Wagen durch ein Abschleppunternehmen entfernt.
Und auch wenn es bereits zum Abschleppen des Wagens gekommen ist, besteht für den Besitzer noch die Möglichkeit, die Forderungen der Stadt zu begleichen und sein Auto damit wieder auszulösen. Denn erst nach Ablauf einer weiteren Frist dürfte das Fahrzeug dann verwertet werden.
Zur Anschaffung der Parkkrallen haben die Stadt auch die positiven Erfahrungen in anderen nordrhein-westfälischen Kommunen bewegt. Dort werden die Krallen seit mehreren Jahren eingesetzt und haben stark dazu beigetragen, den Umfang bestehender Forderungen bei möglichst geringem Aufwand deutlich zu verkleinern, was letztendlich allen Bürgerinnen und Bürgern zugute kommt.