Stadt Neukirchen-Vluyn erläutert Verkaufsvorgang
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In den vergangenen Tagen wurde auf der Grundlage einer veröffentlichten Gerichtsentscheidung in verschiedenen Medien über den Verkauf des Neukircher Feldes an die RAG Montan Immobilien berichtet. Oftmals entstand dabei der Eindruck, dass die Flächen dabei vermeintlich weit unter dem Marktwert veräußert worden wären.
Hierzu ist aus der Sicht der Stadt Neukirchen-Vluyn zunächst darauf hinzuweisen, dass die Veräußerung des Areals am Neukircher Feld im Jahre 2018 auf einem Mehrheitsbeschluss des Rates basierte. Das dabei zugrunde gelegte Vertragswerk war umfangreich und behandelte vielfältige Aspekte. So hätten beispielsweise übliche Planungsvereinbarungen und ein Erschließungsvertrag die Stadt kosten- und lastenfrei gestellt und die Übertragungen von Erschließungs- und öffentlichen Grünanlagen beinhaltet. Darüber hinaus war im Haushalt ein zusätzlicher Einnahmemerkposten von 500.000 Euro eingestellt. Weiter muss darauf verwiesen werden, dass mit der RAG eine Wertausgleichspflicht geregelt wurde, für den Fall, dass bis zum Jahr 2033 Baurecht geschaffen wird oder die Stadt zu einem höheren Preis weiterverkauft.
Würde die Stadt das Grundstück für einen höheren Preis verkauft haben, hätte diese Wertausgleichspflicht gegenüber der RAG Aktiengesellschaft gegriffen. Die Stadt hätte alles an Erlös oder Wertzuwachs, was über die ursprünglichen 2,50 Euro je Quadratmeter hinausgeht, an die RAG Aktiengesellschaft auskehren müssen. Ein höherer Verkaufspreis wäre so niemals der Stadt zu Gute gekommen, sondern wäre der RAG Aktiengesellschaft als ursprünglichem Eigentümer der Fläche zugeflossen.
Die Verträge wurden seinerzeit umfangreicher juristischer Prüfungen unterzogen. Damit waren alle rechtlichen Hürden, die neuerdings wieder diskutiert werden, genommen.
Der jetzt in Umlauf gebrachte Preis von 2,50 Euro pro Quadratmeter bezieht sich also nur auf einen Teil der Vereinbarungen und nicht auf die Gesamtverträge. Dies führt naturgemäß zu Missinterpretationen. Bei der Baugebietsentwicklung ging es aber eben nicht primär um wirtschaftliche Aspekte.
Das Neukircher Feld sollte zu einem weiteren Zusammenwachsen der Ortslage im Bereich der Niederrheinallee bei anhaltend hoher Wohnungsnachfrage beitragen. Ziel war die Entwicklung eines modern gestalteten, nachhaltigen sowie durchgrünten und damit klimaresilienten Quartiers, das auch der Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum und der Sicherung infrastruktureller Einrichtungen dienen sollte. In diesem Zusammenhang war u. a. eine optionale Fläche für den Bau einer Kindertageseinrichtung vorgesehen. Angedacht war ferner der Anschluss an das Fernwärmenetz und die Bereitstellung von Dachflächen für die Nutzung der Solarenergie.
Hinsichtlich der erforderlichen landschaftsorientierten Kompensationsmaßnahmen war an eine entsprechende Aufwertung der Niederungsflächen zum örtlichen Gewässergraben gedacht worden. Einen Teil des betreffenden Bereichs wollte die Stadt zudem für das beabsichtigte Gewässerausbauprogramm der LINEG im Rahmen der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie zur Verfügung stellen. Kernpunkt wäre ein integriertes Regenwassermanagement gewesen, das so ausgelegt war, dass selbst Starkregenereignisse über örtliche Versickerungsanlagen problemlos hätten abgeleitet werden können.
Die Erschließung war darüber hinaus bereits so ausgelegt worden, dass auch die zurzeit hydraulisch etwas beengte Schmutzwasserentsorgung angrenzender Bestands- und Baugebiete hätten optimiert werden können. Auch an den Bau der für die Schulwegsicherung wichtigen Jahnbrücke und einen Lückenschluss des Radwegenetzes entlang der Niederrheinallee war gedacht worden.
In Bezug auf die städtebaulichen Strukturen war beabsichtigt, das derzeit im Flächennutzungsplan örtlich dargestellte Mischgebiet in Anbetracht der umgebenden Bebauung in ein allgemeines Wohngebiet um zu planen. Ziel war, damit eine teilgewerbliche Nutzung des Gebietes abzuwenden. Die Bebauung sollte sich dabei nach Art und Maß an den vorhandenen Baustrukturen orientieren. Aufgrund der Erkenntnisse aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung waren außerdem Abstandsflächen zu den Wohnhäusern im Bereich der Vietenstraße vorgesehen, die zudem einen rückwärtigen Zugangsweg entlang ihrer Gartengrundstücke erhalten sollten.
Insofern war auch die Stadtverwaltung von der doch eher kritischen politischen Bewertung des Gesamtprojektes im Stadtrat überrascht. Auch die jetzt auf Teilaspekte fokussierte Debatte wird den komplexen juristischen, ökonomischen und städtebaulichen Aspekten nicht gerecht. Sie verstellt vielmehr den Gesamtblick auf das Projekt und den damit verbundenen Verkaufsvorgang.