Stadt bittet um Einhaltung der Maskenpflicht
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Die Stadtverwaltung weist die Bürgerinnen und Bürger Neukirchen-Vluyns erneut auf die Maskenpflicht im öffentlichen Raum hin: Die Coronaschutzverordnung regelt seit 1. Dezember neu, dass eine Alltagsmaske nicht nur in Geschäften, sondern auch davor, auf dem Weg dahin und auf dazugehörigen Parkflächen gilt. Für Neukirchen-Vluyn besteht die Pflicht also insbesondere im Ortskern Vluyn am Vluyner Platz, der Niederrheinallee und dem Leineweberplatz, in Neukirchen in der Fußgängerzone der Hochstraße und dem Bereich Max-von-Schenkendorf-Straße/Ernst-Moritz-Arndt-Straße. Das Ordnungsamt ist ebenfalls weiter im Einsatz und weist auf diese Verpflichtung hin.