Sport nur noch mit 2G
Zur Übersicht aller Pressemeldungen
Laut der neuen Coronaschutzverordnung gilt seit dem 24. November 2021 auch im Bereich Sport die sogenannte 2G-Regel, d.h. die Ausübung ist nur noch immunisierten Personen erlaubt. Für die Stadt Neukirchen-Vluyn betrifft dies die Zentrale Sportanlage am Schulzentrum, den Kunstrasenplatz an der Gesamtschule sowie alle städtischen Sporthallen. In Abstimmung mit dem Stadtsportverband und wie dem Fachausschuss am gestrigen Mittwoch mitgeteilt wird die Nutzung ab sofort nur noch Vereinen gestattet.
Für die Einhaltung und Kontrolle der 2G-Regelung sind die Vereine zuständig. Sportlerinnen und Sportler sind verpflichtet, Ausweispapiere und 2G-Nachweis mit sich zu führen. Dies gilt auch für Sportveranstaltungen mit Zuschauern.
Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren gilt 3G. Sie gelten auf Grund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Testnachweis noch eine Schulbescheinigung. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt.
Da die 2G-Kontrollen personell sehr aufwändig ist, wird die Nutzung der Zentralen Sportanlage und des Kunstrasenplatzes auf Vereine beschränkt. Einzelpersonen kann derzeit keine Sportausübung gestattet werden.