Restmüll in der Biotonne erzeugt unnötige Entsorgungskosten
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Schon in 2014 sorgte Restmüll, der in Biotonnen entsorgt worden war, für nicht unerhebliche Kosten, die die Stadt Neukirchen-Vluyn an den Kreis Wesel entrichten musste. Auch Anfang 2015 hat es leider wieder LKW-Ladungen mit Bioabfällen gegeben, die als Restmüll entsorgt werden mussten, weil der Tonneninhalt zu stark mit Restabfällen und Verpackungen vermischt war. So fanden sich Windeln, Plastiktüten, Getränkedosen und Plastiktöpfe unter den Kartoffelschalen und Gartenabfällen.
Für die Entsorgung des verunreinigten Bioabfalls muss die Stadt Neukirchen-Vluyn erhöhte Abfallentsorgungsgebühren an den Kreis Wesel bezahlen. Solche Mehrkosten müssen am Ende alle Gebührenzahler mit tragen. Deshalb weist die Stadt erneut darauf hin, dass die richtige Befüllung der Biotonnen Kosten spart und der Kompost so hochwertig bleibt.
Obst- und Gemüsereste, feste Essensreste, Blumensträuße, Laub oder Rasenschnitt gehören in die Biotonne. Auch nicht mineralisches Kleintierstreu darf in der Biotonne entsorgt werden. Feuchte Materialien können in Zeitungspapier oder Küchenkrepp gewickelt werden.
Windeln und Hygieneartikel, Straßenkehricht, sämtliche Kunststofftüten (auch die angeblich kompostierbaren), Joghurtbecher, Schuhe, Porzellan oder Glas haben hingegen nichts in der Biotonne zu suchen.
Fallen Fehlbefüllungen der Biotonne vor der Leerung auf, bleiben die Biotonnen stehen und müssen vom Nutzer nachsortiert werden. Falsch befüllte Biotonnen werden durch einen Aufkleber kenntlich gemacht.