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Regelungen zum Kiesabbau im Regionalplan Ruhr sind rechtswidrig

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Stellvertretend für die vom Kiesabbau betroffenen niederrheinischen Kommunen stellten heute der Landrat des Kreises Wesel, Ingo Brohl und der Bürgermeister der Stadt Kamp-Lintfort Prof. Dr. Christoph Landscheidt, gemeinsam mit ihrem Rechtsberater, dem Fachanwalt für Verwaltungsrecht und früheren Ordinarius der Universität Münster Prof. Dr. Martin Beckmann das Ergebnis seines Gutachtens zur Rechtmäßigkeit der Regelungen im Regionalplans Ruhr zum Kiesabbau vor. Das Ergebnis ist eindeutig. Der Regionalplan Ruhr des Regionalverbands Ruhr (RVR) in Sachen Kiesabbau am Niederrhein ist rechtswidrig und damit rechtsunwirksam. Er leidet im Wesentlichen an folgenden Hauptmängeln:

  • Die Ziele der Raumordnung zum Kiesabbau sind rechtswidrig. Sie verstoßen gegen das für solche Pläne geltende Gebot einer gerechten Abwägung. Das Plankonzepts ist eine unrechtmäßige, weil einseitige Priorisierung des Abgrabungsinteresses und eine Vernachlässigung der gegen einen in dieser Weise ungebremsten Gesteinsabbau am Niederrhein sprechenden öffentlichen Interessen. Dies hat die Verbandsversammlung sogar selbst erkannt, wenn sie in ihrem Begleitbeschluss 10. November 2023 ausführt, dass sich die Gewinnung von Kies auf einzelne Kommunen der Region konzentriere. Der ungebremste Kiesabbau führe zu großflächigen Landschaftsveränderungen. Die Flächen blieben nach Beendigung der Auskiesung in der Regel unzugänglich und würden somit der Bevölkerung entzogen. Es geht insoweit in der Tat um Umweltfolgen, die bei der Festlegung auf einen Versorgungszeitraum von 20 Jahren komplett unberücksichtigt geblieben sind. 
  • Der RVR hat den Umfang seines Planungsermessens zur Berücksichtigung von Belangen, die gegen einen ungebremsten, ausschließlich am Umfang des Abbaus dieser Bodenschätze in der Vergangenheit orientierten Bedarf spre- Seite 2 Reeser Landstr. 31, 46483 Wesel, Postfach 10 11 60, 46471 Wesel Telefon 0281/207-0 chen, verkannt. Auch mit Blick auf die (globalen) Klimafolgen des Regionalplans leidet der Umweltbericht an rechtserheblichen Mängeln. Es fehlt an einer hinreichenden Ermittlung der zu erwartenden Klimafolgen, insbesondere an einer Ermittlung, Bewertung und Berücksichtigung der bei der Inanspruchnahme der für die Abgrabung gesicherten Flächen entstehenden Treibhausgasemissionen durch den Abbaubetrieb und den An- und Abfahrtsverkehr sowie an einer Ermittlung und Bewertung der Klimafolgen, die sich aus dem erheblichen Flächenverlust durch den Abbau von Lockergestein, dem Verlust an schutzwürdigen Böden, an Mooren und auch an Grünland ergeben.
  • Der Regionalplan beruht außerdem auf einer unzureichenden Umweltprüfung und einer unzureichenden Berücksichtigung von Umwelt- und Klimafolgen eines ungebremsten Gesteinsabbaus und auf einem insoweit fehlerhaften Umweltbericht.

Bürgermeister Christoph Landscheidt: „Das Gutachten ist eine schallende Ohrfeige für den RVR und für das Wirtschaftsministerium als Oberste Landesplanungsbehörde. Unsere Kritik am ungebremsten Kiesraubbau ist der schwarz-grünen Landesregierung seit langem bekannt. Der im Koalitionsvertrag versprochene „Degressionspfad“ mit dem Ziel des Ausstiegs ist offensichtlich eine Farce. Um das Inkrafttreten des Regionalplans nicht als Ganzes zu gefährden, haben wir die Ministerin schon im März des letzten Jahres bei ihrem Besuch in Kamp-Lintfort dringend gebeten, das Kiesthema im Konsens mit den betroffenen Kommunen in einem Teilplan zu regeln. Das hat sie abgelehnt. Wir wollen nach wie vor eine erneute Klage vermeiden. Deshalb haben wir der Ministerin bereits im November 2023 im jetzt laufenden Verfahren zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Regionalplanes unser umfassendes Rechtsgutachten zur Verfügung gestellt. Sie hat immer noch die Gelegenheit und auch die Verpflichtung, den RVR auf die Rechtsmängel seiner Planung aufmerksam zu machen. Sie ist die Herrin des Verfahrens, die die sonst drohende Klage verhindern kann.“

Landrat Ingo Brohl: „Im Rahmen der Bauernproteste wird gerade viel darüber gesprochen, dass die jüngsten Entscheidungen der Bundesregierung der Tropfen war, der das sprichwörtlich randvolle Fass zum Überlaufen gebracht hat. Um in diesem Bild zu bleiben: Basis für eine zukunftsfähige heimische Landwirtschaft ist die niederrheinische, bäuerliche Kulturlandschaft. Die unverhältnismäßige Kiesabbauplanung des RVR würde dauerhaft beste Böden für gute Lebensmittelerzeugung und Versorgungssicherheit vernichten. Sie widerspricht jedem Nachhaltigkeits- und Umweltgedanken sowie einem ausgewogenen Umgang mit endlichen Ressourcen. Damit droht das Fass „Zukunft der Landwirtschaft am Niederrhein“ zu zerbersten. Im gesamten Regionalplanverfahren haben wir stets fachlich hinterlegt und sehr konsequent unsere Positionen frühzeitig vorgetragen und damit regelmäßig Chancen zum Einlenken eröffnet. Die Landesplanungsbehörde als letzte Instanz vor einem Gang nach Münster hat noch immer die Chance zum Einlenken. Mit Blick auf die ihr bekannten Erfolgschancen unserer Klage ist die Fallhöhe für den RVR, besonders aber auch für das Wirtschaftsministerium, insofern sehr hoch.“

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