Parken auf dem Standstreifen der Autobahnzubringer nicht erlaubt
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Das Ordnungsamt der Stadt Neukirchen-Vluyn weist zur Zeit darauf hin, dass das Parken auf den Standstreifen an den Autobahnzubringern – Lintforter Straße an der A 40 und Geldernsche Straße an der A 57 – nicht erlaubt ist.
In Spitzenzeiten parken rund 40 bis 50 Fahrzeuge sowie darüber hinaus vereinzelt auch Lastkraftwagen auf den Standstreifen. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist das Parken auf einer Vorfahrtstraße nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung allerdings generell nicht erlaubt. Die Seitenstreifen dienen allein zur Nutzung durch langsam fahrende Fahrzeuge und Radfahrer.
In der Vergangenheit wurde das ordnungswidrige Parken nicht mit Verwarngeldern geahndet. Durch die Vielzahl an Fahrzeugen entstehen jedoch immer wieder Gefahrenpunkte insbesondere für Radfahrer, die auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Vor allen Dingen sind Schulkinder betroffen, die sowohl die Lintforter Straße als auch die Geldernsche Straße als Schulweg nutzen müssen.
Derzeit informiert die Stadt, der die Überwachungspflicht obliegt, mit Flyern über das Parkverbot. Diese werden gezielt an die Windschutzscheibe der an den Autobahnzubringern parkenden Fahrzeuge angebracht. Demnächst werden festgestellte Verstöße mit Verwarngeldern belegt.
Zielsetzung ist, die Sicherheit im Straßenverkehr für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Die Stadt bittet auch die Berufspendler, für die bislang die Zufahrtstraßen zur Autobahn Treffpunkt für Fahrgemeinschaften waren, die naheliegenden innerörtlichen Parkflächen zu nutzen.