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Osterfeuer 2012

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Wer dieses Jahr in Neukirchen-Vluyn ein Osterfeuer durchführen möchte, wird gebeten, dies bis spätestens Dienstag, 3. April, beim Bürgerbüro der Stadt (Telefon 02845 391-291) oder per Online-Formular (siehe Downloadbereich) anzumelden.

Regeln für die Durchführung eines Osterfeuers

Zulässige Osterfeuer dienen als Brauchtumsfeuer ausschließlich der Brauchtumspflege und nicht der Beseitigung von pflanzlichen oder sogar anderweitigen Abfällen. Um Brauchtumsfeuer handelt es sich, wenn diese von Glaubensgemeinschaften, Organisationen, Vereinen oder größeren Nachbarschaften durchgeführt werden und diese Veranstaltungen für jedermann frei zugänglich sind. Das Verbrennen von Pflanzenschnitt nur eines einzelnen Gartenbesitzers ist also kein Brauchtumsfeuer.

Weiter zu beachtende Regeln sind:

  1. Osterfeuer dürfen am Karsamstag, Ostersonntag oder Ostermontag abgebrannt werden
  2. Es darf nur Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden (kein behandeltes Holz, Reifen, Altöl, Sperrmüll oder sonstige Abfälle). Gefahren und sonstige Nachteile für die Nachbarschaft sind zu verhindern
  3. Zu baulichen Anlagen, Wäldern, öffentlichen Verkehrsflächen und Energieversorgungsanlagen sind ausreichende Sicherheitsabstände einzuhalten. Im Zweifelsfall sind die Brennplätze mit dem Ordnungsamt abzustimmen
  4. Das Feuer muss innerhalb weniger Stunden (in der Regel bis Mitternacht) vollständig abgebrannt sein
  5. Das Brennmaterial sollte zum Schutz von Kleintieren frühestens 14 Tage vor dem Abbrennen zusammengetragen werden, damit weitgehend verhindert wird, dass Tiere in dem Material Unterschlupf suchen
  6. Das Material darf erst an dem Tag, an dem es entzündet wird, auf die Feuerstelle gelegt werden. Dieses Umsetzen soll Tieren, die eventuell Unterschlupf gesucht haben, eine Fluchtmöglichkeit bieten und dem Verantwortlichen noch Gelegenheit geben, etwaige ungeeignete Stoffe auszusortieren
  7. Das Brauchtumsfeuer ist während des Brennvorgangs ständig von mindestens einer volljährigen Person unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle erloschen sein

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