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Öffnung der Kindertagesbetreuung ab 8. Juni

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Ab Montag, 8. Juni 2020, gehen die Kindertageseinrichtungen in NRW in den eingeschränkten Regelbetrieb. Alle Kinder können dann in reduziertem Umfang wieder ihre Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen. Dazu wird das Betretungsverbot für Kitas und Kindertagespflege grundsätzlich aufgehoben. Um dennoch einen weitreichenden Schutz der Kinder und des Betreuungspersonals zu gewährleisten gilt für die städtischen Kindertageseinrichtungen weiterhin, dass ein Betreten der Einrichtung nur den zu betreuenden Kindern gestattet wird. Diese werden von den Erzieherinnen an den Zugängen zur Gruppe in Empfang genommen.

Kinder kommen in der Regel in reduziertem Betreuungsumfang in die Einrichtungen (von 35, 25 und 15 Stunden pro Woche statt 45, 35, 25 Stunden). Es gibt nur feste Gruppen, die von mindestens einer Fachkraft betreut werden und räumlich voneinander getrennt sind. Außerdem müssen alle Kontakte nachvollziehbar sein und die Hygienekonzepte eingehalten werden.

Auch für die Kindertagespflege fällt das Betretungsverbot zum 8. Juni. Grundsätzlich können alle Kinder wieder zu ihren Tagespflegepersonen. Da aber in diesem Bereich nicht alle Kräfte zur Verfügung stehen, kann es zu reduzierten Betreuungsumfängen kommen.

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