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Öffentlichen Auslegungen

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Öffentliche Auslegung

hier: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 135,
Sedimentumlagerung Weimannsfeld, Sondergebiet Zweckbestimmung
Einrichtung zur Erforschung und Erprobung von Anlagen zur Verhinderung von Sedimentablagerungen

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen‑Vluyn hat in seiner Sitzung am 05.04.2017 die öffentliche Auslegung des o. g. Bauleitplanverfahrens beschlossen.

Mit der Durchführung des Vorhabenbezogenen Bebaungsplans Nr. 135 in Teilbereichen einer Kiesbaggerei wird die Möglichkeit geschaffen, Umwelttechnik zur Erforschung von Sedimentablagerungen in Talsperren und Baggerseen am Standort Neukirchen-Vluyn zu etablieren.

Der Entwurf dieses Bauleitplanverfahrens mit dem Entwurf der Begründung liegt in der Zeit

vom   09.05.2017  bis  09.06.2017

im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

 

Öffentliche Auslegung

hier: Bebauungsplan Nr. 27,
7. Änderung, Gebiet an der Diesterwegschule
(Vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB)

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen‑Vluyn hat in seiner Sitzung am 05.04.2017 die öffentliche Auslegung des o. g. Bauleitplanverfahrens beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung: Bislang als private Flächen festgesetzte Verkehrs- und Grünflächen sowie ein Gehweg sollen als öffentliche Verkehrsfläche und öffentliche Grünfläche festgesetzt werden. Dadurch werden bei Erneuerungsmaßnahmen die Kosten vorteilsmäßig auf die Anlieger und die Öffentlichkeit verteilt. Wesentliche Auswirkungen auf Umweltbelange entstehen nicht.

Der Entwurf dieses Bauleitplanverfahrens mit dem Entwurf der Begründung liegt in der Zeit

vom   09.05.2017  bis  09.06.2017

im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

 

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