Öffentliche Ausschreibung
Zur Übersicht aller Pressemeldungen
Die Stadt Neukirchen-Vluyn, Tiefbau- und Grünflächenamt, Hans-Böckler-Straße 26, 47506 Neukirchen-Vluyn, Tel.: 02845 / 391 – 139, schreibt folgende Baumaßnahme öffentlich aus:
Sanierung Schulsportanlage – 2. Bauteil / Kleinspielfeld
Verteilt auf 4 Lose – Ausführungszeitraum Ende Juni bis Ende September 2012
Los 1 - Sportplatzbau
- Ca. 4.900 qm Planum
- Ca 2.200 qm Sportplatzaufbau abtragen
- Ca. 650 cbm Schlacke und Asphalt brechen
- Ca. 200 cbm Grabenaushub
- Ca. 600 m Dränage
- Ca. 58 cbm Rohrrigole
- Ca. 45 m Entwässerungsleitung
- Ca. 5 St Schächte
- Ca. 2.400 qm Tragschicht Kunststoffrasen
- Ca. 930 qm Tragschicht Wegeflächen
- Ca. 480 m Kantenstein
- Ca. 820 m Pflasterfläche
- Ca. 1.600 qm Vegetationsfläche
Los 2 - Beleuchtung
- Ca. 250 m Kabel NYY-J 5x6 mm²
- Ca. 100 m Kabel NYY-J 5x16 mm2
- Ca. 4 St. Flutlichtmaste, 12 m Lichtpunkthöhe
- Ca. 8 St. Flutlichtstrahler
- Ca. 180 m Bandeisen
- Ca. 1 St. Unterverteilung
- Ca. 1 St. Schaltschrank
Los 3 - Zaunbau
- Ca.60 m Barriere
- Ca. 220 m Ballfangzaun
- Ca. 60 m Stabgitterzaun
Los 4 - Kunststoffrasen
- Ca. 2.400 qm Elastikschicht
- Ca. 2.400 qm Kunststoffrasen
- Ca. 2.400 qm EPDM-Gummigranulat
Ausführungszeit: Ende Juni bis Ende September 2012
Die Angebotsunterlagen können ab dem 19. April 2012 beim Tiefbau- und Grünflächenamt, Zimmer 114 gegen Vorlage des Einzahlungsbelegs über 22 Euro abgeholt werden; bei Postversand zusätzlich 5 Euro.
Die Einzahlung ist per Verrechnungsscheck mit dem Vermerk: Sachkonto 43110000, Kostenstelle K0113000 - Gebäudemanagement vorzunehmen.
Eröffnungstermin: Mittwoch, den 2. Mai 2012, 11 Uhr, Abgabe Zimmer 233, Submission Zimmer 251 im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn. Zum Eröffnungstermin sind die Bieter bzw. deren Bevollmächtigte zugelassen.
Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 1. Juni 2012
Zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung hat der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme zu stellen. Als Sicherheit zur Erfüllung der Gewährleistungsansprüche einschließlich Schadenersatz ist nach Beendigung der Baumaßnahme für die Dauer der Gewährleistung eine Bürgschaft in Höhe von 3 % der Abrechnungssumme zu hinterlegen.
Vergabeprüftstelle gem § 31 VOB/A: Kreis Wesel
Der Bürgermeister
Lenßen