Öffentliche Ausschreibung
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Die Stadt Neukirchen-Vluyn, Tiefbau- und Grünflächenamt, Hans-Böckler-Straße 26, 47506 Neukirchen-Vluyn, Tel.:02845/391-135/136, schreibt folgende Baumaßnahme öffentlich aus:
Kanal- und Straßenbauarbeiten in der Emil-Schweitzer-Straße und Husemannstraße
Kanalbau:
ca. 585 t PAK belastete Fahrbahnbefestigung entsorgen
ca. 1.535 t PAK belastete Schottertragschicht entsorgen
ca. 3.200 m³ Bodenaushub aus Rohrgräben
ca. 2.850 m³ Bodenentsorgung
ca. 2.850 m³ Ersatzboden
ca. 5.500 m² Verbau
ca. 480 m Mischwasserkanal DN 250 Stz
ca. 750 m Mischwasserkanal DN 300 Stz
ca. 430 m Mischwasserkanal DN 400 Stz
ca. 115 m Mischwasserkanal DN 600 Stz
ca. 54 Stck. Schächte
ca. 172 Stck. Grundstücksanschlüsse umklemmen
Straßenbau:
ca. 430 t PAK belastete Fahrbahnbefestigung entsorgen
ca. 1.100 t PAK belastete Schottertragschicht entsorgen
ca. 2.000 m³ Bodenaushub und Entsorgung
ca. 1.000 m³ Kiestragschicht einbauen
ca. 1.000 t Schottertragschicht einbauen
ca. 1.660 m² Asphalttragschicht (6 cm)einbauen
ca. 2.200 m Tiefborde verlegen
ca. 2.900 m² Betonpflaster verlegen
ca. 34 Stck. Straßenabläufe einbauen
Ausführungszeit: Juli 2010 bis September 2011.
Angebotsunterlagen können ab 21.05.2010 beim Tiefbau- und Grünflächenamt, Zimmer 102, gegen Vorlage des Einzahlungsbelegs über 23,00 Euro abgeholt werden; bei Postversand zusätzlich 4,00 Euro.
Die Einzahlung ist per Verrechnungsscheck mit dem Vermerk: Sachkonto 43110000, Kostenstelle 1102000, „Kanal- und Straßenbau Emil-Schweitzer-Straße und Husemannstraße" vorzunehmen. Eröffnungstermin: Mittwoch, den 16.06.2010, 11:00 Uhr, Zimmer 133 im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn. Zum Eröffnungstermin sind die Bieter bzw. deren Bevollmächtigte zugelassen.
Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 14.07.2010
Zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung hat der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5% der Auftragssumme zu stellen. Als Sicherheit zur Erfüllung der Gewährleistungsansprüche einschließlich Schadenersatz ist nach Beendigung der Baumaßnahme für die Dauer der Gewährleistung eine Bürgschaft in Höhe von 3% der Abrechnungssumme zu hinterlegen.
Vergabeprüfstelle gem. § 31 VOB/A: Kreis Wesel
Der Bürgermeister
Lenßen