Öffentliche Auslegungen und Anhörungen der Öffentlichkeit
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Öffentliche Auslegung
hier: Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 42, Gebiet an der Oestermannstraße
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen‑Vluyn hat in seiner Sitzung am 08.06.2016 die öffentliche Auslegung des o. g. Bauleitplanverfahrens beschlossen.
Ziel und Zweck ist die Aufhebung des Bebauungsplans. Der Bebauungsplan setzt die Oestermannstraße als "Mischgebiet" fest, faktisch existieren hier jedoch nur Wohnhäuser. Um hier planungsrechtlich die Situation korrekt darzustellen, soll der Bebauungsplan aufgehoben werden. Stattdessen würde der Bereich planungsrechtlich nach § 34 Baugesetzbuch beurteilt werden. Danach müssen sich neue Vorhaben in die nähere Umgebung einfügen. Dies ist ein ausreichendes Instrument, um künftige Vorhaben planerisch beurteilen zu können.
Der Entwurf dieses Bauleitplanverfahrens mit dem Entwurf der Begründung liegt in der Zeit
vom 22.07.2016 bis 22.08.2016
im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Öffentliche Auslegung
hier: Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 42, 1. vereinf. Änderung, Gebiet an der Oestermannstraße
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen‑Vluyn hat in seiner Sitzung am 08.06.2016 die öffentliche Auslegung des o. g. Bauleitplanverfahrens beschlossen.
Ziel und Zweck ist die Aufhebung des Bebauungsplans. Der Bebauungsplan setzt die Oestermannstraße als "Mischgebiet" fest, faktisch existieren hier jedoch nur Wohnhäuser. Um hier planungsrechtlich die Situation korrekt darzustellen, soll der Bebauungsplan aufgehoben werden. Stattdessen würde der Bereich planungsrechtlich nach § 34 Baugesetzbuch beurteilt werden. Danach müssen sich neue Vorhaben in die nähere Umgebung einfügen. Dies ist ein ausreichendes Instrument, um künftige Vorhaben planerisch beurteilen zu können. Der Ursprungsbebauungsplan soll ebenfalls aufgehoben werden.
Der Entwurf dieses Bauleitplanverfahrens mit dem Entwurf der Begründung liegt in der Zeit
vom 22.07.2016 bis 22.08.2016
im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Anhörung der Öffentlichkeit zum Thema:
Änderung des Flächennutzungsplanes, hier: FP 103. Änderung, Bereich östl. der Krefelder Straße / Ecke Bendschenweg
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen-Vluyn hat am 08.06.2016 die frühzeitige Beteiligung des o. g. Bauleitplanverfahrens beschlossen. Im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung findet die Anhörung der Öffentlichkeit statt.
Am Donnerstag, dem 28.07.2016, um 18:00 Uhr,
wird im großen Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Straße 26, das Bauleitplanverfahren der Öffentlichkeit vorgestellt und mit ihr erörtert.
Anlass für die Planung war der Antrag zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 156, Gebiet Krefelder Straße/Ecke Bendschenweg. Dieser soll die Änderung der Gebäudestellung für die Bebauung an der Krefelder Straße regeln. Dadurch wird ein Teil des derzeit geltenden Bebauungsplans Nr. 72 geändert. Die Verwaltung hat diese Planänderung zum Anlass genommen, das weitere Planungsziel dieses Bebauungsplans zu hinterfragen. Der Bebauungsplan sieht eine Fläche für die Erweiterung des Friedhofs am Grotfeldsweg vor. Aufgrund geänderter Bestattungsgewohnheiten ist die Erweiterung des Friedhofes auch langfristig nicht mehr erforderlich. Die vorgesehene Friedhofserweiterungsfläche und der mögliche Parkplatz an der Krefelder Straße können daher entfallen. Der Bebauungsplan soll entsprechend angepasst werden. Gleichzeitig muss der Flächennutzungsplan geändert werden, da dieser hier Grünfläche und Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Parkplatz darstellt. Dem neuen Planungsziel entsprechend soll hier nun Fläche für die Landwirtschaft dargestellt werden. Die Fläche soll in ihrem derzeitigen Zustand verbleiben.
Alle Interessierten sind hierzu eingeladen.
Anhörung der Öffentlichkeit zum Thema:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 156, Gebiet östl. der Krefelder Straße / Ecke Bendschenweg (Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB)
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen-Vluyn hat am 08.06.2016 die frühzeitige Beteiligung des o. g. Bauleitplanverfahrens beschlossen. Im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung findet die Anhörung der Öffentlichkeit statt.
Am Donnerstag, dem 28.07.2016, um 18:00 Uhr,
wird im großen Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Straße 26, das Bauleitplanverfahren der Öffentlichkeit vorgestellt und mit ihr erörtert.
Für den betroffenen Bereich gilt der Bebauungsplan Nr. 72, Gebiet Friedhof Neukirchen. Inhalt des Bebauungsplans ist die abschließende südliche Bebauung an der Krefelder Straße auf der Höhe des Bendschenwegs, ein Parkplatz und eine Erweiterungsfläche für den Friedhof am Grotfeldsweg. Der Bebauungsplan ist bereits seit über 20 Jahren rechtskräftig. Er enthält zum einen ein Baufenster in Nord-Süd-Ausrichtung und ein weiteres Baufenster südlich angrenzend in West-Ost-Ausrichtung. Das Baufenster in Nord-Süd-Ausrichtung ist bereits seit Jahrzehnten mit Reihenhäusern bebaut. Das südlich angrenzende Baufenster, welches den Abschluss des besiedelten Bereichs an dieser Stelle markiert, verläuft im Unterschied zum nördlich gelegenen Baufenster parallel zur Krefelder Straße. Die Drehung des Baufensters wird aus städtebaulichen Gründen – parallel zum nördlich angrenzenden Baufenster – als sinnvoll erachtet. Daraus ergibt sich der Abschluss des Siedlungsbereichs an dieser Stelle. Ein weiterer Vorteil ist eine Ausrichtung der Gärten nach Süden. Es sind drei Einzelhäuser vorgesehen.
Alle Interessierten sind hierzu eingeladen.