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Öffentliche Auslegungen & Anhörungen der Öffentlichkeit

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Öffentliche Auslegung
hier: Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 154 mit Berichtigung FP 100, Wohnen und Gewerbe am ehem. Feuerwehrstandort Vluyn (Beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB)

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen‑Vluyn hat in seiner Sitzung am 02.09.2015 die öffentliche Auslegung des o. g. Bauleitplanverfahrens beschlossen.

Ziel und Zweck des VBP 154 ist die Wiedernutzbarmachung des Standortes eines aufgegebenen Feuerwehrgerätehauses im planungsrechtlichen Innenbereich des Ortsteils Vluyn. Hierzu werden die aufstehenden Gebäude des Feuerwehrgerätehauses sowie der öffentliche Parkplatz angrenzend an die Niederrheinalle beseitigt und durch zwei voneinander getrennte Baukörper ersetzt. Diese sollen Wohnen, aber auch nicht störende gewerbliche Nutzungen im Erdgeschoss entlang der Niederrheinalle ermöglichen.

Der Entwurf dieses Bauleitplanverfahrens mit dem Entwurf der Begründung liegt in der Zeit

vom   20.10.2015  bis  20.11.2015

im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

 

 

Öffentliche Auslegung
hier: 1. Änderung der Innenbereichssatzung Hochkamer

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen‑Vluyn hat in seiner Sitzung am 02.09.2015 die öffentliche Auslegung der o. g. Satzung beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung ist eine vereinfachte Änderung der Festsetzungen der Innenbereichssatzung Hochkamer, wonach zukünftig Haupt- sowie Nebenanlagen in der gesamten "Bauzone" errichtet werden dürfen.

Um die städtebauliche Ordnung gewährleisten zu können, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dass sich Baukörper (sowohl Haupt- als auch bauliche Nebenanlagen) innerhalb der bereits in der Satzung vorgegebenen „Bauzone“ von 20 Metern befinden müssen. In der Innenbereichssatzung ist der überbaubare Bereich zwischen einem 5 Meter-Abstand von der Straße bis maximal 25 Meter von der Straße entfernt zulässig. Bislang besagt die Festsetzung, dass sich hier die baulichen Hauptanlagen mit einer maximalen Tiefe von 14 Metern befinden dürfen.

Diese Festsetzung soll entfallen. Der Entwurf dieser Satzung mit dem Entwurf der Begründung liegt in der Zeit

vom   13.11.2015  bis  14.12.2015

im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

 

 

Anhörung der Öffentlichkeit zum Thema:
Änderung des Flächennutzungsplanes, hier: 97. FP Änderung, Bereich Niederrheinallee / Flohweg

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen-Vluyn hat am 02.09.2015 die frühzeitige Beteiligung des o. g. Bauleitplanverfahrens beschlossen. Im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung findet die Anhörung der Öffentlichkeit statt.

Am Donnerstag, dem 22.10.2015, um 18:00 Uhr,

wird im großen Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Straße 26, das Bauleitplanverfahren der Öffentlichkeit vorgestellt und mit ihr erörtert.

Die katholische Kirchengemeinde Vluyn sieht als Ersatzstandort für den St. Hedwig-Kindergarten in der Birkenstraße den Standort Niederrheinallee/Flohweg vor. Dort soll ein dreizügiger Kindergarten mit den dazugehörigen Außenanlagen und Stellplätzen entstehen. Da es sich hier zum Teil um eine Außenbereichsfläche handelt, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Gleichzeitig muss der Flächennutzungsplan geändert werden, da sich das Planungsziel nicht mit der aktuellen Darstellung des Flächennutzungsplans deckt. Der Flächennutzungsplan stellt einen Abschnitt von ca. 40 Metern Tiefe an der Niederrheinallee als Wohnbaufläche dar, nördlich daran schließt sich Fläche für die Landwirtschaft an. Für das Vorhaben muss die Darstellung im Flächennutzungsplan in Fläche für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Kindergarten, geändert werden.

 

 

 

Anhörung der Öffentlichkeit zum Thema:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 151, Kindergarten zwischen Niederrheinallee und Flohweg

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen-Vluyn hat am 02.09.2015 die frühzeitige Beteiligung des o. g. Bauleitplanverfahrens beschlossen. Im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung findet die Anhörung der Öffentlichkeit statt.

Am Donnerstag, dem 22.10.2015, um 18:00 Uhr,

wird im großen Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Straße 26, das Bauleitplanverfahren der Öffentlichkeit vorgestellt und mit ihr erörtert.

Ziel und Zweck der Planung ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Kindergartens zu schaffen. Der katholische Kindergarten St. Hedwig an der Birkenstraße ist abgängig. Daher wurde ein Ersatzstandort gesucht. Das Grundstück an der Niederrheinallee, Ecke Flohweg gegenüber von Trox bietet sich durch seine zentrale Lage für einen Kindergarten an. Das Kindergartengebäude soll zwischen den vorhandenen Wohnhäusern entstehen. Die Spielfläche soll im hinteren Grundstücksbereich angelegt werden. Weiterhin sollen dort Parkmöglichkeiten geschaffen werden.

Alle Interessierten sind hierzu eingeladen.

 

 

 

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