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Öffentliche Auslegungen & Anhörung der Öffentlichkeit

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Öffentliche Auslegung
hier: 96. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich Hochstraße / Ecke Gartenstraße

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen‑Vluyn hat in seiner Sitzung am 12.09.2018 die öffentliche Auslegung des o. g. Bauleitplanverfahrens beschlossen.

Auf der Fläche befindet sich der Gemeindesaal der Evangelischen Kirchengemeinde Neukirchen. Dieser soll abgerissen werden. Ein neuer Gemeindesaal soll an der Bruchstraße entstehen. Die Fläche an der Hochstraße/Friedhof soll eine Wohnbebauung erhalten. Da der Flächennutzungsplan hier: "Fläche für Gemeinbedarf, Zweckbestimmung: sozialen Zwecken dienende Einrichtung" darstellt, ist dieser  im Sinne der neuen planerischen Zielsetzung in "Wohnbaufläche" zu ändern. Daher ist die Durchführung eines Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplans erforderlich.

Bei der Wohnbebauung soll es sich um Geschosswohnungsbau mit einer Tiefgarage handeln. Die Grünstrukturen werden dafür größtenteils überplant.

Der Entwurf dieses Bauleitplanverfahrens mit dem Entwurf der Begründung liegt in der Zeit

vom   02.11.2018  bis  05.12.2018

im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

 

Anhörung der Öffentlichkeit zum Thema:
106. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich zwischen Hugengraben und Schillerstraße

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen-Vluyn hat am 12.09.2018 die frühzeitige Beteiligung des o. g. Bauleitplanverfahrens beschlossen. Im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung findet die Anhörung der Öffentlichkeit statt. Alle Interessierten sind hierzu eingeladen.

Am Donnerstag, dem 08.11.2018, um 18:00 Uhr,

wird im großen Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Straße 26, das Bauleitplanverfahren der Öffentlichkeit vorgestellt und mit ihr erörtert.

Ziel und Zweck der Planung

Der Bereich zwischen Hugengraben und Schillerstraße soll planungsrechtlich geregelt werden. Gründe sind einmal die bis 31.12.2019 befristete Zulässigkeit von Flüchtlingsheimen im Außenbereich und zum anderen die städtebauliche Abrundung des Siedlungsrandes zwischen Niederberg und dem nördlichen Neukirchen, durch die eine bislang landwirtschaftlich genutzte Fläche einbezogen und überplant wird. Die landwirtschaftlich genutzte Fläche ist im Flächennutzungsplan bereits als Gemischte Baufläche und Wohnbaufläche dargestellt. Da jedoch ausschließlich eine Wohnbebauung geplant ist, ist die Darstellung Gemischte Baufläche in Wohnbaufläche zu ändern.

 

 

Anhörung der Öffentlichkeit zum Thema:
Bebauungsplan Nr. 161, Gebiet zwischen Hugengraben und Schillerstraße

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen-Vluyn hat am 12.09.2018 die frühzeitige Beteiligung des o. g. Bauleitplanverfahrens beschlossen. Im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung findet die Anhörung der Öffentlichkeit statt. Alle Interessierten sind hierzu eingeladen.

Am Donnerstag, dem 08.11.2018, um 18:00 Uhr,

wird im großen Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Straße 26, das Bauleitplanverfahren der Öffentlichkeit vorgestellt und mit ihr erörtert. Alle Interessierten sind hierzu eingeladen.

Ziel und Zweck der Planung

Die Stadt hat im Jahr 2016 zwei neue Flüchtlingswohnheime gebaut. Aufgrund der Situation, dass kurzfristig Einrichtungen zur Unterbringung von geflüchteten Menschen geschaffen werden mussten, hat der Gesetzgeber das Planungsrecht kurzfristig geändert. Damit konnten auch Gebäude für die Unterbringung von Flüchtlingen im Außenbereich geschaffen werden. Diese Zulässigkeit ist jedoch seitens des Gesetzgebers bis zum 31.12.2019 befristet. Damit die Gebäude bis dahin nicht abgerissen werden müssen, muss eine planungsrechtlich sichere Situation geschaffen werden. Daher muss für den Bereich ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

Gleichzeitig soll in diesem Zusammenhang auch für den umliegenden Bereich ein Bebauungskonzept erarbeitet werden, in das auch die Bestandsbebauung an der Kant- und Schillerstraße einbezogen werden soll. Ziel ist, dass die Fläche Niederberg mit dem nördlichen Teil von Neukirchen zusammenwachsen kann.

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