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Öffentliche Auslegungen

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Öffentliche Auslegung
hier: Vorhabenbezogener Bebauungsplanes Nr. 94, 1. Änderung, Lidl-Markt in Vluyn

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen‑Vluyn hat in seiner Sitzung am 20.02.2019 die öffentliche Auslegung der o. g. Bauleitplanung beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung und wesentliche Auswirkung:

Die Firma Lidl beabsichtigt die Vergrößerung ihrer Filiale in Vluyn. Dies wird als erforderlich angesehen, um die Filiale an die heutigen Anforderungen des Verkaufs anzupassen. Die Filiale soll mehr Verkaufsfläche aufweisen, damit die Warenpräsentation großzügiger gestaltet werden kann. Aus Wirtschaftlichkeitsgründen wird statt eines Anbaus ein kompletter Neubau erstellt. Die Filiale soll nach neuesten energetischen Maßgaben gebaut werden. Dadurch, dass das Gebäude mehr Platz benötigt, verbleibt weniger Parkplatzfläche. Um nach wie vor einen großzügigen Parkplatz vorhalten zu können, wird das östlich angrenzende Grundstück mit in das Konzept einbezogen. Diese Fläche soll den vorhandenen Parkplatz ergänzen.

Gemäß Umweltbericht gehen unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen, Schutz- und Sicherungsmaßnahmen sowie der Kompensationsmaßnahmen vom geplanten Vorhaben keine erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter aus.

In einem Gutachten zur Einzelhandelssituation wurde die Verträglichkeit und Unschädlichkeit des geplanten Marktes gegenüber den bestehenden schützenswerten Versorgungsstrukturen nachgewiesen.

Für das Verfahren wird ein Umweltbericht erstellt.

Der Entwurf der Bauleitplanung, der Entwurf der Begründung und die dazugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit vom 25.03.2019 bis 25.04.2019 im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, Zimmer 216, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

 

 

Öffentliche Auslegung
hier: 104. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich Lidl-Markt in Vluyn

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen‑Vluyn hat in seiner Sitzung am 20.02.2019 die öffentliche Auslegung der o. g. Bauleitplanung beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung und wesentliche Auswirkung:

Anlass des Planverfahrens ist zum einen das Einzelhandelskonzept der Stadt Neukirchen-Vluyn. Es wurde vom Stadtentwicklungsausschuss am 28.06.2017 beschlossen und bezieht den Änderungsbereich in das sogenannte Hauptzentrum Vluyn ein. Zum anderen liegt ein Projektvorschlag der Firma Lidl vor, die an dieser Stelle bestehende Filiale durch eine neue zu ersetzen.

Zweck der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Lidl-Marktes in Vluyn ist, das Entwicklungsziel planungsrechtlich eindeutig festzulegen. Das Einzelhandelskonzept macht für das gesamte Stadtgebiet Aussagen und benennt unter anderem zentrale Versorgungsbereiche für Neukirchen und Vluyn. Dieses gesamträumliche Fachkonzept für den Einzelhandel bildet die Grundlage für die entsprechenden Darstellungen im Flächennutzungsplan.

Für das Verfahren wird ein Umweltbericht erstellt.

Der Entwurf der Bauleitplanung, der Entwurf der Begründung und die u. g. Unterlagen liegen in der Zeit vom 25.03.2019 bis 25.04.2019 im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, Zimmer 216, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

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