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Öffentliche Auslegungen

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Öffentliche Auslegung
hier: Bebauungsplan Nr. 86, 1. Änderung, Gebiet Bahnhof Vluyn

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen-Vluyn hat in seiner Sitzung am 02.03.2016 die öffentliche Auslegung des o. g. Bauleitplanverfahrens beschlossen.

Anlass für die Planung ist die rechtliche Absicherung des Fuß- und Radwegs zwischen dem Terniepenweg und der Straße Am Schmitzfeld. Da der Weg bislang im Bebauungsplan nur teilweise als Fuß- und Radweg festgesetzt war, soll dies nun für den gesamten Weg erfolgen. Dadurch wird die tatsächliche Nutzung planungsrechtlich manifestiert. Weiterhin soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens im Sinne der Nachverdichtung ein weiteres Baufeld geschaffen werden.

Die Fläche für die Wasserwirtschaft und das Mischgebiet im Westen des Plangebietes werden lediglich aus anderen Bebauungsplänen in den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 86 aufgenommen. Da es sich um "Restflächen" dieser Bebauungspläne handelt, die bereits größtenteils überplant wurden, können diese Bebauungspläne gänzlich entfallen.

Der Entwurf dieses Bauleitplanverfahrens mit dem Entwurf der Begründung liegt in der Zeit

vom   11.11.2016  bis  12.12.2016

im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

 

 

Öffentliche Auslegung
hier: Änderung des Flächennutzungsplanes, hier: FP 103. Änderung, Bereich   östl. der Krefelder Straße / Ecke Bendschenweg

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen‑Vluyn hat in seiner Sitzung am 14.09.2016 die öffentliche Auslegung des o. g. Bauleitplanverfahrens beschlossen.

Für den Bereich Krefelder Straße/Ecke Bendschenweg wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit dem Ziel aufgestellt, die Änderung der Gebäudestellung für die Bebauung an der Krefelder Straße zu regeln. Der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan sieht neben einer Fläche für ein Wohngebäude eine Fläche für die Erweiterung des Friedhofs am Grotfeldsweg vor. Aufgrund geänderter Bestattungsgewohnheiten ist die Erweiterung des Friedhofes auch langfristig nicht mehr erforderlich. Die vorgesehene Friedhofserweiterungsfläche und der mögliche Parkplatz an der Krefelder Straße können daher entfallen. In dem parallel stattfindenden Bebauungsplanverfahren sollen diese Festsetzungen daher aufgelöst werden. Gleichzeitig muss der Flächennutzungsplan geändert werden, da dieser hier Grünfläche und Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Parkplatz darstellt. Dem neuen Planungsziel entsprechend soll hier nun Fläche für die Landwirtschaft dargestellt werden. Die Fläche soll in ihrem derzeitigen Zustand verbleiben.

Der Entwurf dieses Bauleitplanverfahrens mit dem Entwurf der Begründung liegt in der Zeit

vom 11.11.2016 bis  12.12.2016

im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

 

 

 

Öffentliche Auslegung
hier: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 156, Gebiet östl. der Krefelder Straße / Ecke Bendschenweg (Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB)

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen‑Vluyn hat in seiner Sitzung am 14.09.2016 die öffentliche Auslegung des o. g. Bauleitplanverfahrens beschlossen.

Für den betroffenen Bereich gilt der Bebauungsplan Nr. 72, Gebiet Friedhof Neukirchen. Inhalt des Bebauungsplans ist die abschließende südliche Bebauung an der Krefelder Straße auf der Höhe des Bendschenwegs, ein Parkplatz und eine Erweiterungsfläche für den Friedhof am Grotfeldsweg. Der Bebauungsplan ist bereits seit über 20 Jahren rechtskräftig. Er enthält zum einen ein Baufenster in Nord-Süd-Ausrichtung und ein weiteres Baufenster südlich angrenzend in West-Ost-Ausrichtung. Das Baufenster in Nord-Süd-Ausrichtung ist bereits seit Jahrzehnten mit Reihenhäusern bebaut. Das südlich angrenzende Baufenster, welches den Abschluss des besiedelten Bereichs an dieser Stelle markiert, verläuft im Unterschied zum nördlich gelegenen Baufenster parallel zur Krefelder Straße. Die Drehung des Baufensters wird aus städtebaulichen Gründen  – parallel zum nördlich angrenzenden Baufenster – als sinnvoll erachtet. Daraus ergibt sich der Abschluss des Siedlungsbereichs an dieser Stelle. Ein weiterer Vorteil ist eine Ausrichtung der Gärten nach Süden. Es sind drei Einzelhäuser vorgesehen.

Der Entwurf dieses Bauleitplanverfahrens mit dem Entwurf der Begründung liegt in der Zeit

vom   11.11.2016  bis  12.12.2016

im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

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