Öffentliche Auslegungen
Zur Übersicht aller Pressemeldungen
Öffentliche Auslegung
hier: 107. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich ehem. Friedenskirche (Verein-fachte Änderung gem. § 13 BauGB)
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen-Vluyn hat in seiner Sitzung am 20.06.2018 die öffentliche Auslegung des o. g. Bauleitplanverfahrens beschlossen.
Die evangelische Kirchengemeinde beabsichtigt Ihren Standort am Bendschenweg für kirchli-che Zwecke aufzugeben und als Fläche für Wohnbebauung zu nutzen. Hierzu muss das der-zeit als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesene Grundstück im Flächennutzungplan mit der entsprechenden Darstellung als Wohnfläche ausgewiesen werden.
Der Entwurf dieses Bauleitplanverfahrens mit dem Entwurf der Begründung liegt in der Zeit
vom 06.07.2018 bis 06.08.2018
im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Öffentliche Auslegung
hier: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 148, Wohngebäude Averdunksweg 7a (Be-schleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB)
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen-Vluyn hat in seiner Sitzung am 20.06.2018 die öffentliche Auslegung des o. g. Bauleitplanverfahrens beschlossen.
Im hinteren Teil der Raiffeisenstraße befindet sich ein Grundstück, das im Gegensatz zum Rest der Raiffeisenstraße nach Planungsrecht nicht bebaubar ist. Um den Lückenschluss in der Be-bauung zu erreichen, muss das Planungsrecht geändert werden. Dazu soll ein vorhabenbezo-gener Bebauungsplan aufgestellt werden. Er soll die rechtlichen Voraussetzungen zum Bau eines Einfamilienhauses mit Garage schaffen. Die Bebauung passt sich somit in die vorhande-ne Bebauung ein. Die Erschließung wird über den Averdunksweg erfolgen, da der hintere Be-reich der Raiffeisenstraße nur über einen Fußweg erreichbar ist.
Der Entwurf dieses Bauleitplanverfahrens mit dem Entwurf der Begründung liegt in der Zeit
vom 06.07.2018 bis 06.08.2018
im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.