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Öffentliche Auslegungen

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Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen-Vluyn hat in seiner Sitzung am 23. Juni die öffentliche Auslegung der oben genannten Verfahren beschlossen.

Ziel und Zweck dieser Bauleitplanungen ist es, einen neuen Feuerwehrstandort in Vluyn aufzubauen, da am jetzigen Standort aus Platzgründen weder der erforderliche Ausbau noch die notwendige Aufnahme zentraler gesamtstädtischer Funktionen umgesetzt werden können. Gleichzeitig soll an dem Standort der neue Baubetriebshof realisiert werden, da die jetzigen drei Standorte sowohl organisatorisch als auch wirtschaftlich nicht optimal organisiert werden können. Durch die Zusammenlegung beider Funktionen sollen Synergien durch die gemeinsame Nutzung von Gebäude- und Funktionsbereichen, Erschließungsflächen und Außenbereiche entstehen.

Die Entwürfe dieser Bauleitplanverfahren jeweils mit dem Entwurf der Begründung liegt in der Zeit

30. Juli bis 30. August 2010

im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Straße 26, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Begründung Offenlage Flächennutzungsplan

Begründung Offenlage Bebauungsplan

Flächennutzungsplan

Bebauungsplan

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